Wegweisende Urteile: Wann ist man berufsunfähig?
Die Definition klingt einfach: Zu 50 Prozent muss ein Versicherungsnehmer berufsunfähig sein, also nicht mehr in der Lage sein, seinen konkreten Beruf ausüben zu können. Wenn er zuvor eine private BU-Versicherung abgeschlossen hat, erhält er in diesem Fall die vereinbarte BU-Rente. Der Zustand muss voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen andauern oder schon seit mindestens sechs Monaten vorliegen. Die Basis für den Grad der Berufsunfähigkeit bildet eine ärztliche Diagnose. Der BU-Versicherer kann zudem ärztliche Gutachten hinzuziehen.
28.09.2020