Freie Heilfürsorge für Beamte im Justizvollzugsdienst
Das Land Sachsen führt zum 01.07.2025 die Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst ein.
Alle Informationen, welche in diesem Jahr rund um die Krankenversicherung für Sie interessant sein können – das verspricht das aktualisierte KV-Handbuch. Folgende Inhalte haben unsere KV-Experten für Sie zusammengestellt:
Nachdem die Ampelregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, scheint die Koexistenz von GKV und PKV für die nächsten Jahre gesichert – zum Wohle aller, denn das duale System sorgt für Spitzenmedizin in Deutschland. Änderungen gab es jedoch durchaus. Die Jahresarbeitsentgeldgrenze ist in diesem Jahr deutlich gestiegen.
Was ist nun bei Ihren Bestandskunden zu tun? Eine Frage, die Ihnen das Handbuch beantworten wird. Oder nutzen Sie auch diesen neuen Markt für liquide Kunden im Hochleistungssegment!
Raketenwissenschaft ist die private Krankenversicherung zwar noch nicht, aber sie nähert sich stetig an. Das ganze System ist mittlerweile so fein verästelt und ausdifferenziert, dass unser KV-Handbuch in seiner diesjährigen Version 150 Seiten braucht. Vor allem bei den Beihilfe- und Heilfürsorge-Regelungen gehen Bund und Länder zunehmend eigene Wege.
Als KV-Profi kann man die wichtigen Grundlagen und Daten im Kopf haben, doch unmöglich alle beratungsrelevanten Details.
Damit Sie diese immer schnell zur Hand haben, gibt es unser bewährtes KV-Handbuch. Wie Sie der obigen Themenübersicht entnehmen können, lässt es keine Frage zur Krankenversicherung offen.
Die beiden Hauptblöcke bilden zum einen Zielgruppen und Fachthemen – von Selbstständigen und Freiberuflern über höher verdienende Arbeitnehmer bis hin zu verschiedenen Beamtengruppen – und zum anderen das beliebte KV-Lexikon. Es liefert Ihnen Erläuterungen aller Fachbegriffe, die im Rahmen Ihrer Beratungsarbeit auftauchen können.
Unisex
Grundlage für die Einführung von Unisex-Beiträgen (= geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation) ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011. Die bisherigen geschlechtsabhängigen Beiträge (= Bisex-Beiträge) dürfen ab dem 21.12.2012 im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden, da sie einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen darstellen. Für die PKV bedeutet dies: Alle Tarife, die nach Bisex kalkuliert wurden, dürfen seit dem 21.12.2012 nicht mehr angeboten werden. Aus diesem Grund wurde eine neue Unisex-Verkaufspalette eingeführt.
Krankenversicherungen, die vor dem 21.12.2012 in Bisex abgeschlossen wurden, bleiben auch weiterhin zu Bisex-Konditionen bestehen. Eine automatische Umstellung auf Unisex erfolgt nicht.
Bisex-Neukunden können in Zukunft jederzeit in Unisex-Tarife wechseln. Grundlage ist das gesetzlich festgelegte Tarifwechselrecht nach § 204 VVG. Für eventuelle Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Ein Wechsel aus Unisex zurück nach Bisex ist jedoch nicht möglich.
Beihilfe
Den Beamten erstattet der Dienstherr einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfe. Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehender Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Aufgrund dieser Verpflichtung erhält der Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. Da der Dienstherr also nur einen Teil der entstandenen Kosten übernimmt, ist Beihilfe demzufolge nur Teilhilfe. Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kostenanteile ist eine eigenverantwortliche Vorsorge notwendig. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen können Beamte anstelle der „individuellen Beihilfe“ die „Pauschale Beihilfe“ wählen. Sie erhalten dann anstelle des Beihilfeanspruchs einen Beitragszuschuss zu ihrer Krankenversicherung (GKV bzw. PKV). Mit Wahl der „Pauschalen Beihilfe“ ist dann ein 100%iger Krankenversicherungsschutz abzuschließen. Die Kosten bei dauernder Pflegebedürftigkeit bleiben weiter beihilfefähig. Die Entscheidung für die „Pauschale Beihilfe“ ist grundsätzlich unwiderruflich (einzige Ausnahme: erneutes Wahlrecht in Richtung „individueller“ Beihilfe nur bei Verbeamtung auf Probe). Details zur Pauschalen Beihilfe finden Sie auf Seite 99.
Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro, Altfälle: 62.100 Euro) überschreitet, werden als krankenversicherungsfrei bezeichnet. Die Versicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Tage des Überschreitens, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Weitere Voraussetzung: Auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze muss überschritten werden. Berufseinsteiger, Personen, die den Arbeitgeber wechseln, oder Personen, die aufgrund eines Statuswechsels (z. B. aus der Selbstständigkeit) in eine abhängige Beschäftigung wechseln und die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, müssen nicht bis Ende des Kalenderjahres warten. Sie sind sofort zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme versicherungsfrei (siehe
Das elektronische KV-Handbuch 2024 steht ab sofort im Maklerportal bereit. Als wichtigstes Nachschlagewerk im Bereich Krankenversicherung haben wir diesem einen prominenten Platz eingeräumt. Nach einem Klick auf „Privater Bereich – Gesundheit erhalten“ finden Sie unter dem Bild einen unübersehbaren Download-Link. Oder laden Sie das Handbuch einfach hier im Maklerblog runter.
In diesem Jahr steht Ihnen das KV-Handbuch so frühzeitig wie lange nicht mehr zur Verfügung und das sogar auch bereits in der gedruckten Version. Bis zum Redaktionsschluss hat unser KV-Expertenteam unermüdlich daran gearbeitet, alle Änderungen einzupflegen und das Ganze noch nutzerfreundlicher für Sie darzustellen und auf den Punkt zu bringen. Die Onlineversion wird sogar dauerhaft aktualisiert!
Wir hoffen, dass das neue Handbuch Sie mit den aktuellen Inhalten sowie der hohen Benutzerfreundlichkeit genauso wirkungsvoll wie in den letzten Jahren unterstützt.
Das Land Sachsen führt zum 01.07.2025 die Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst ein.
Auch SIGNAL IDUNA verzeichnet, wie der gesamte PKV-Markt im Jahr 2024, eine verhältnismäßig hohe Steigerung bei den Leistungsausgaben. Dies führt zur Notwendigkeit einer Beitragsanpassung zum 01.01.2026.
In diesen Beiträgen aus dem SIGNAL IDUNA Vertrieb-TV zeigt Ihnen Pedro Chica Sanchez (Spezialist für Krankenversicherung), drei entscheidende Vorteile der Privaten Krankenversicherung (PKV), die im Beratungsalltag oft zu kurz kommen Nutzen Sie diese wertvollen Impulse, um Ihren Kundinnen und Kunden die Vorteile einer PKV umfassend zu erläutern.
Was auch immer Sie gerade zur Krankenversicherung wissen wollen: Das KV-Handbuch verrät es Ihnen in Sekundenschnelle. In der Onlineversion haben Sie jederzeit Zugriff auch auf aktuellste Änderungen.
Die offizielle Version 2025 ist fertig und soll Ihnen weiterhin als fundierte Informationsquelle für die wichtigsten Fragen rund um die Krankenversicherung dienen.
Die Steuererklärung für 2024 steht an – und für privat Krankenversicherte kann das eine echte Chance sein, bares Geld zu sparen. Denn die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar. Nutzen Sie dieses Potenzial für sich und Ihre Kundinnen und Kunden.
Gemeinsam mit der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung zum Erfolg: Auch 2025 mehr KV-Voll-Geschäft für Sie.
Ab dem 24.09.2024 können Ihre Kundinnnen und Kunden mit BE-SI (Beitragsentlastung bei SIGNAL IDUNA) einen passenden Nachfolgertarif zum peB anbieten, um das Verteuerungsrisiko einer KV zu minimieren.
Ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine Private Krankenversicherung (PKV) ist die Beitragsstabilität. Niemand wünscht sich sprunghaft steigende Kosten für seine Gesundheitsvorsorge. Doch wie stabil sind die Beiträge in der PKV tatsächlich und wie sieht es speziell bei SIGNAL IDUNA aus?
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung (PKV) ist keine Kleinigkeit, sondern eine lebenslange Verpflichtung. Bei der Vielzahl an Faktoren, die eine Rolle spielen, sind die folgenden Punkte besonders wichtig.
Ein neues Familienmitglied ist ein Grund zur Freude! Für Ihre Kundinnen und Kunden bedeutet dies aber auch, sich mit wichtigen Versicherungen auseinanderzusetzen. Als Maklerin oder Makler können Sie Ihre Kundinnen oder Kunden in dieser besonderen Zeit optimal unterstützen und ihnen mit der privaten Krankenversicherung von SIGNAL IDUNA die bestmögliche Absicherung bieten. Worauf es ankommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Mit CYBER HEALTH haben Ihre SIGNAL IDUNA krankenversicherten Kundinnen und Kunden jetzt einen erfahrenen Coach an ihrer Seite, der dabei hilft, die eigene Gesundheit zu stärken. Durch gesteigerte Bewegung, veränderte Ernährungsgewohnheiten oder verbesserten Umgang mit Stress kann jeder sein individuelles Risiko für (Folge-)Erkrankungen reduzieren. Dies erhöht die Lebensqualität Ihrer Kunden und trägt zur langfristigen Vermeidung von Krankheitskosten bei.