Steuern sparen mit der privaten Krankenversicherung

Die Steuererklärung für 2024 steht an – und für privat Krankenversicherte kann das eine echte Chance sein, bares Geld zu sparen. Denn die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar. Nutzen Sie dieses Potenzial für sich und Ihre Kundinnen und Kunden.

Veröffentlicht am 12. Februar 2025

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Welche Beiträge sind steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich gilt: Der Basisschutzbeitrag von privaten Krankenversicherungen – also der Anteil, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht – ist unbegrenzt steuerlich absetzbar. Auch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung können Ihre Kundinnen und Kunden in voller Höhe geltend machen.

Wichtig zu wissen: Zusatzleistungen, wie etwa Chefarztbehandlungen oder Einbettzimmer im Krankenhaus, fallen nicht unter diese Regelung. Die Beiträge können nur im Rahmen des Höchstbetrags für sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden – falls noch Spielraum besteht.

Automatische Meldung an das Finanzamt

Der steuerlich unbegrenzt absetzbare  Basis-Beitrag wird vom Versicherer ermittelt und digital an die Finanzbehörde gemeldet. Dazu erhalten Ihre Kundinnen und Kunden eine Dokumentation der gemeldeten Werte. Ggf. erstattete Beiträge werden nach demselben Verfahren ermittelt und in der Steuererklärung gegengerechnet. Ein erhaltener Arbeitgeberzuschuss reduziert in vollem Umfang den steuerlich relevanten Betrag.   

Weitere absetzbare Vorsorgeaufwendungen

Liegen die Basis-Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter dem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen, können weitere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Wichtige Richtwerte:

  • Arbeitnehmer und Beamte: 1.900 € Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Selbstständige: 2.800 € Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Für zusammen veranlagte Ehegatten sind die Höchstbeträge getrennt zu ermitteln und zusammen zu rechnen.

Falls die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung diesen Höchstbetrag bereits überschreiten, können weitere Vorsorgeaufwendungen nicht mehr angesetzt werden. Wahl- oder Zusatztarife, die über den gesetzlichen Basisschutz hinausgehen, sind nicht unbegrenzt absetzbar, könnten aber im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich relevant sein, sofern die Höchstbeträge noch nicht erreicht sind.

Auch für Angehörige relevant

Haben Ihre Kundinnen und Kunden privat versicherte, unterhaltsberechtigte Kinder oder einen Lebenspartner? Auch deren Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ein weiterer Vorteil, den Ihre Kundinnen und Kunden nicht ungenutzt lassen sollten.

Tipps für Ihre Kundenberatung – Mehrwert für Maklerinnen und Makler

Nutzen Sie als Maklerin oder Makler diese steuerlichen Vorteile als Verkaufsargument. Viele Kundinnen und Kunden sind sich der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung nicht bewusst. Hier bietet sich eine wertvolle Chance, um in der Beratung mit zusätzlichem Fachwissen zu überzeugen.

So steigern Sie Ihren vertrieblichen Erfolg:

  • Steuerersparnis als Verkaufsargument nutzen: Besonders für Selbstständige und Gutverdiener sind steuerliche Vorteile ein starker Anreiz für den Wechsel oder Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
  • Proaktive Ansprache bestehender Kunden: Weisen Sie Ihre Kunden auf die steuerlichen Möglichkeiten hin. Das schafft Vertrauen und Mehrwert.
  • Familien als Zielgruppe ansprechen: Eltern profitieren besonders, weil sie die Versicherungsbeiträge ihrer Kinder steuerlich geltend machen können. 

Indem Sie sich als kompetenter Berater zu diesem Thema positionieren, stärken Sie Ihre Kundenbeziehung und schaffen gleichzeitig neue Abschlussmöglichkeiten.

Unser Hinweis

Bitte beachten Sie: SIGNAL IDUNA bietet keine Steuerberatung an. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerkanzlei oder Ihr zuständiges Finanzamt.

 

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