In diesen Beiträgen aus dem SIGNAL IDUNA Vertriebs-TV zeigt Ihnen Pedro Chia-Sanchez (Spezialist für Krankenversicherung), drei entscheidende Vorteile der Privaten Krankenversicherung (PKV), die im Beratungsalltag oft zu kurz kommen Nutzen Sie diese wertvollen Impulse, um Ihren Kunden die Vorteile einer PKV umfassend zu erläutern.
Artikel lesenGrundsätzlich gilt: Der Basisschutzbeitrag von privaten Krankenversicherungen – also der Anteil, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht – ist unbegrenzt steuerlich absetzbar. Auch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung können Ihre Kundinnen und Kunden in voller Höhe geltend machen.
Wichtig zu wissen: Zusatzleistungen, wie etwa Chefarztbehandlungen oder Einbettzimmer im Krankenhaus, fallen nicht unter diese Regelung. Die Beiträge können nur im Rahmen des Höchstbetrags für sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden – falls noch Spielraum besteht.
Automatische Meldung an das Finanzamt
Der steuerlich unbegrenzt absetzbare Basis-Beitrag wird vom Versicherer ermittelt und digital an die Finanzbehörde gemeldet. Dazu erhalten Ihre Kundinnen und Kunden eine Dokumentation der gemeldeten Werte. Ggf. erstattete Beiträge werden nach demselben Verfahren ermittelt und in der Steuererklärung gegengerechnet. Ein erhaltener Arbeitgeberzuschuss reduziert in vollem Umfang den steuerlich relevanten Betrag.
Weitere absetzbare Vorsorgeaufwendungen
Liegen die Basis-Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter dem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen, können weitere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Wichtige Richtwerte:
- Arbeitnehmer und Beamte: 1.900 € Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Selbstständige: 2.800 € Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Für zusammen veranlagte Ehegatten sind die Höchstbeträge getrennt zu ermitteln und zusammen zu rechnen.
Falls die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung diesen Höchstbetrag bereits überschreiten, können weitere Vorsorgeaufwendungen nicht mehr angesetzt werden. Wahl- oder Zusatztarife, die über den gesetzlichen Basisschutz hinausgehen, sind nicht unbegrenzt absetzbar, könnten aber im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich relevant sein, sofern die Höchstbeträge noch nicht erreicht sind.
Auch für Angehörige relevant
Haben Ihre Kundinnen und Kunden privat versicherte, unterhaltsberechtigte Kinder oder einen Lebenspartner? Auch deren Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ein weiterer Vorteil, den Ihre Kundinnen und Kunden nicht ungenutzt lassen sollten.