Das Land Sachsen führt zum 01.07.2025 die Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst ein.
Artikel lesenBedienstete im Justizvollzug des Landes Sachsen haben bis zum 30.06.2025 Anspruch auf Beihilfe. Ab dem 01.07.2025 entfällt der Beihilfeanspruch für diesen Personenkreis. Dann erhalten sie Heilfürsorge. Beamtinnen und Beamte der zweiten Einstiegsebene (Laufbahngruppe 1) im Justizvollzugsdienst sowie im Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen erhalten künftig nur noch Heilfürsorge. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2, die voraussichtlich dauerhaft als Vollzugsabteilungsleiter/-innen eingesetzt werden. Die Ausweitung des Personenkreises ist eine Anerkennung der besonderen Belastungen und Risiken, denen Justizvollzugsbeamte in ihrem beruflichen Alltag ausgesetzt sind. Bislang galt die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte, Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes und des Verfassungsschutzes.