Die Freie Heilfürsorge übernimmt in der Regel 100 % der erstattungsfähigen Krankheitskosten. Sie deckt jedoch nicht alle Krankheitskosten ab, z. B. im ambulanten Bereich, für Zahnersatz und Sehhilfen. Hier ist der Abschluss einer Zusatzversicherung zu empfehlen. Die Freie Heilfürsorge endet mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, weshalb der rechtzeitige Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ratsam ist. Beihilfebeziehende mit privatem Zusatzschutz erhalten oft umfangreichere Leistungen und profitieren von dem Status eines Privatpatienten.
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