- Der Förderbetrag nach § 100 EStG (sogenannte „Geringverdienerförderung“) soll angehoben und die Einkommensgrenze für Personen von zurzeit monatlich 2.575 EUR Brutto in Zukunft dynamisch ausgestaltet werden
- Das Sozialpartnermodell wird weiterentwickelt und so für nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen zugänglich gemacht
- Die Abfindung von Betriebsrenten wird flexibilisiert
- Die bisherige Regelung zum vorzeitigen Bezug von Altersrenten wird an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst
Die wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick
Rentenpolitik in der Sommerpause: Handlungsbedarf bei der GRV
Trotz der Sommerpause hat sich die Bundesregierung gefordert gesehen, die drängendsten Probleme der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) anzugehen. Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mehrere Gesetzentwürfe präsentiert und sich teilweise dafür schon die Zustimmung vom Bundeskabinett geholt. Unzweifelhaft erfordert das Problem der zukünftigen Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) jetzt schon Handlungsbedarf. Gleichzeitig sollen in kleinen Schritten die Chancen und Wege für die betriebliche und private Vorsorge verbessert werden, ohne dass sich derzeit eine große Reform abzeichnet.
Demografischer Wandel: Die Baby-Boomer-Herausforderung
Eine besondere demographische Herausforderung stellt der kurzfristig anstehende Renteneintritt eines Großteils der „Baby-Boomer-Generation“ dar. Das heißt, dass etwa 12 Millionen Menschen bis zum Jahr 2036 in die wohlverdiente Altersrente gehen. Damit gerät das wichtige Verhältnis zwischen beitragszahlenden Versicherten und Rentenbeziehenden mehr und mehr aus dem Gleichgewicht. Zu Beginn der 1960-iger Jahre kamen auf 1 Rentenbeziehenden noch 5 Versicherte mit Beitragszahlung, aktuell sind es noch 2 Versicherte.
Kosten des Rentenpakets: Milliardenaufwand und Beitragssatzanstieg
Nach dem erklärten Willen sollen der Bundesregierung das Rentenniveau in Deutschland mittelfristig (bis 2031) auf dem jetzigen Niveau von 48 Prozent im Vergleich zum Durchschnittslohn stabilisiert werden. Auch die verbesserte Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 („Mütterrente“ mit Starttermin Anfang 2027) steht fest auf der Agenda und ist deswegen im jetzigen Rentenpaket enthalten.
Das gesamte „Rentenpaket 2025“ wird mit einem finanziellen Aufwand von anfänglich ca. 4 Milliarden EUR jährlich veranschlagt, zukünftig wird allein die Mütterrente ab Einführung pro Jahr knapp 5 Milliarden EUR Zusatzkosten mit sich bringen. Ein Beitragssatzanstieg in der GRV steht schon fest.
Stärkung der bAV: Neue Impulse für die betriebliche Vorsorge
Erfreulicherweise will der Gesetzgeber gleichzeitig die Anreize für die Betriebliche und Private Vorsorge durch neue Impulse weiter verstärken. Denn viel zu wenig Beschäftigte haben bisher - zusätzlich zur GRV - Rentenansprüche auf eine Betriebliche Altersversorgung (bAV) erworben. Der bAV-Verbreitungsgrad hielt sich bei allen Arbeitnehmenden konstant bei etwas mehr als der Hälfte (ca. 52%) und war zuletzt sogar leicht rückläufig. Nach aktuellen Angaben des BMAS können über 18 Millionen Beschäftigte für ihr Alter zusätzlich auf die bAV bauen.
Mit dem als Gesetzentwurf vorliegenden 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz soll der bAV-Anteil an der Gesamtversorgung im Alter zukünftig signifikant gesteigert werden. Ob dieses Vorhaben allein mit dem 2. Betriebsrentengesetz gelingt, bleibt abzuwarten.
Herausforderungen bei Grundsicherung und Grundrente: Fokus auf Kleinbetriebe
Denn gerade bei der Gesamtversorgung im Alter zeichnen sich auf staatlicher Seite sowohl bei der Grundsicherung als auch bei der Grundrente gegenteilige Entwicklungen ab. Zuletzt erhielten über 740.000 Rentnerinnen und Rentner zu ihren Alterseinkünften die Zahlung aus der Grundsicherung - seit ihrer Einführung vor über 20 Jahren ein absoluter Höchststand. Und bei der von der Vorgängerregierung eingeführten Grundrente, die in der GRV als Zuschlag für langjährige Versicherte ausgezahlt wird, stieg die Anzahl von Leistungsbezieherinnen und Beziehern auf aktuell etwa 1,3 Millionen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, zielt das BMAS jetzt mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz mehr auf kleinere Betriebe mit bisher geringem bAV-Verbreitungsgrad und den wachsenden Beschäftigungsanteil geringverdienender Beschäftigter.
Fazit
In den zuvor genannten Gesetzentwürfen stecken noch mehr Details, die an dieser Stelle nicht alle genannt werden konnten. Noch fehlen auch Details zum angekündigten 2. Teil des Rentenpakets mit den Neuregelungen zur so genannten Aktivrente und Frühstart-Rente.
Zur Erinnerung - bei der Aktivrente sollen laut Koalitionsvertrag Versicherte bis zu 2.000 EUR Monatsverdienst steuerfrei erzielen dürfen, wenn trotz Erreichens des Rentenalters weitergearbeitet wird. Die Frühstart-Rente soll für eine auf lange Sicht verbesserte Gesamtversorgung im Alter sorgen. Durch private Vorsorge sollen Schülerinnen und Schüler von Vater Staat ab ihrem 6. Lebensjahr - erstmal bis zur Volljährigkeit - monatlich 10 EUR für ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten. Nach dem 18. Lebensjahr kann dieses Depot individuell bis zur Regelaltersrente weiter innerhalb bestimmter Grenzen bespart werden. Man darf gespannt auf die zukünftige Umsetzung dieser und noch folgender Reformen blicken.