In den zuvor genannten Gesetzentwürfen stecken noch mehr Details, die an dieser Stelle nicht alle genannt werden konnten. Noch fehlen auch Details zum angekündigten 2. Teil des Rentenpakets mit den Neuregelungen zur so genannten Aktivrente und Frühstart-Rente.
Zur Erinnerung - bei der Aktivrente sollen laut Koalitionsvertrag Versicherte bis zu 2.000 EUR Monatsverdienst steuerfrei erzielen dürfen, wenn trotz Erreichens des Rentenalters weitergearbeitet wird. Die Frühstart-Rente soll für eine auf lange Sicht verbesserte Gesamtversorgung im Alter sorgen. Durch private Vorsorge sollen Schülerinnen und Schüler von Vater Staat ab ihrem 6. Lebensjahr - erstmal bis zur Volljährigkeit - monatlich 10 EUR für ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten. Nach dem 18. Lebensjahr kann dieses Depot individuell bis zur Regelaltersrente weiter innerhalb bestimmter Grenzen bespart werden. Man darf gespannt auf die zukünftige Umsetzung dieser und noch folgender Reformen blicken.