„Ich bin verbeamtet, also brauche ich keine BU.“ Diesen Satz höre ich oft. Falsch. Beamte haben einen besonderen Status, aber keine eingebaute Absicherung fürs Einkommen. Dienstunfähigkeit ist kein Automatismus für lebenslangen vollen Ruhegehaltsschutz.
Genau hier musst du trennen: Berufsunfähigkeit (BU) schützt die Arbeitskraft allgemein. Dienstunfähigkeit (DU) bezieht sich ausschließlich auf Beamte und wird amtsärztlich festgestellt.
In unserer Beratungspraxis bei Versicherungen mit Kopf sehen wir regelmäßig zwei Probleme: Erstens werden BU-Tarife ohne echte DU-Klausel verkauft. Zweitens wird die DU als Leistungsgarantie verkauft, obwohl die Klausel nur weich formuliert ist. Beides rächt sich im Leistungsfall.