Balkonkraftwerke sind im Kommen, kein Wunder, man kann mit ihnen eigenen Strom erzeugen. Das Wort Balkonkraftwerk hört sich groß an, ist aber relativ klein – eben für Balkon, Garten, das Flachdach oder das Schrägdach.
Balkonkraftwerke sind im Kommen, kein Wunder, man kann mit ihnen eigenen Strom erzeugen. Das Wort Balkonkraftwerk hört sich groß an, ist aber relativ klein – eben für Balkon, Garten, das Flachdach oder das Schrägdach.
Ja, es ist eine Stecker-Solaranlage oder wenn man so will eine kleine Variante der Photovoltaik-Anlage. Einigen wir uns darauf, dass das Balkonkraftwerk eine Erzeugungsanlage ist, die das Sonnenlicht in frei nutzbaren Strom umwandelt.
Ein Balkonkraftwerk ist also die kleinere und einfache Alternative zu einer Solaranlage. Ein echtes Mittel gegen steigende Strompreise und für umweltfreundliche Alternativen. Das Interessante: Photovoltaikanlagen sind meist nur für Eigentümer sinnvoll, bei einem Balkonkraftwerk allerdings funktioniert es auch in Mietwohnungen – Voraussetzung: Balkon und Erlaubnis zur Außenmontage.
Einfach aufgebaut sieht es wie folgt aus: Einige wenige Solarmodule, ein Wechselrichter und der nötige Anschluss. So kann Strom einfach über die heimische Steckdose in das Stromnetz bei Ihren Kundinnen und Kunden geleitet werden. Das Balkonkraftwerk kann mit Hilfe einer speziellen Energiesteckvorrichtung oder eines klassischen Schuko-Steckers an eine Steckdose angeschlossen werden. Der integrierte Wechselrichter wandelt die gewonnene Energie in Wechselstrom um und versorgt das Hausstromnetz. So können die eigenen Stromkosten gesenkt und ein Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet werden.
Balkonkraftwerke können grundsätzlich über die Gebäudeversicherung abgesichert sein. Allerdings ist hierbei zu unterscheiden, wer sie angebracht hat bzw. wer der Eigentümer ist. Sofern das Balkonkraftwerk von einem Mieter installiert wurde, hat dieser ebenso einen Versicherungsschutz dafür zu besorgen (z.B. über seine Hausratversicherung).
Werden Balkonkraftwerke vom Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer installiert, sind diese über die Gebäudeversicherung als fest installiertes Zubehör mitversichert. Es gilt zu beachten, dass ggf. eine entsprechende Anpassung der Versicherungssumme erfolgen muss. Doch nicht nur das Balkonkraftwerk an sich ist versichert. Sollte beispielsweise ein Feuer am Balkonkraftwerk entstehen und dieses Feuer auf das Gebäude übergreifen, besteht hierfür ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäudeversicherung. Dies gilt sowohl für vom Eigentümer als auch vom Mieter installierte Balkonkraftwerke.
Selbstverständlich gehen wir von einer Installation nach den anerkannten Regeln der Technik aus.