Cyber Betriebsunterbrechung: So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Makler

In der heutigen digitalen Zeit sind Unternehmen zunehmend von Cyberangriffen bedroht. Diese gefährden nicht nur ihre Daten, sondern auch ihren Betrieb. 

Veröffentlicht am 03. Juni 2024

Doch welche Rolle spielt dabei die Haftung von Maklern? SIGNAL IDUNA beleuchtet in diesem Artikel den Zusammenhang zwischen Maklerhaftung und Betriebsunterbrechung nach einem Cyberangriff, sowie die Bedeutung einer ganzheitlichen Beratung im Bereich Cyberversicherung. Erfahren Sie, wie Sie mit dem richtigen Versicherungsschutz nicht nur Ihre Kundinnen und Kunden absichern, sondern auch Ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren können.

 

Die Maklerhaftung im Kontext von Cyberrisiken

Der Makler (§59 Abs. 3 VVG ff.)  ist treuhänderischer Sachwalter der Kundinnen und Kunden und ist als solcher verpflichtet, die Interessen der versicherten Person bestmöglich wahrzunehmen. Er haftet grundsätzlich der versicherten Person gegenüber persönlich für sein eigenes Fehlverhalten.

Im Rahmen der Beratungspflicht kann der Fehler nicht ausschließlich aus der Beratung zu Haftungsfällen führen.  Auch Unterlassungen in der Beratung können einen Leistungsfall nach sich ziehen. Bei der Betriebsunterbrechung im Cyberrisiko handelt es sich um einen wichtigen Aspekt im Rahmen der gesamtheitlichen Beratung eines Gewerbekunden. 

Eine Cyberdeckung mit dem Baustein Betriebsunterbrechung kann für Ihre Gewerbekundschaft existenzsichernd sein. Sie versichert Ihre Kundinnen und Kunden gegen den finanziellen Verlust nach einem Cyberangriff, der zu einer vorübergehenden Einstellung des Betriebes führt. Im Kontext der Cyberversicherung bedeutet dies, dass Sie als Makler den Kundinnen und Kunden die Bedeutung der Cyberversicherung insbesondere der Deckung für Betriebsunterbrechung ausführlich darstellen sollten.
Insgesamt ist die Cyberversicherung ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements im digitalen Zeitalter.

Folgende Leistungsinhalte sollte der Cyber Betriebsunterbrechungsbaustein beinhalten:

  • Verluste durch entgangene Umsätze
  • Kosten für die Wiederherstellung von Systemen
  • Rechtsberatungskosten

Mit dem SI Cyberschutz minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko: Im Rahmen der Eigenschadendeckung bietet SIGNAL IDUNA auch den Betriebsunterbrechungsschaden an. Damit bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden nicht nur ein leistungsstarkes Produkt an, sondern minimieren ebenfalls auch Ihr Haftungsrisiko als Sachwalter.

 

Jetzt neu im SI Cyberschutz beitragsfrei enthalten

  • Betriebsunterbrechung bei Ausfall eines Dienstleisters (z. B. Cloud-Anbieter) infolge einer Cyberattacke
  • Betriebsunterbrechung durch Systemausfall, technischen Problemen (ohne ISV)

Für weitergehende Informationen zu den detaillierten Leistungsverbesserungen im SI Cyberschutz kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner bei SIGNAL IDUNA.

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