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Gesundheit

Das KV-Handbuch für 2024 ist da!

Was auch immer Sie gerade zur Krankenversicherung wissen wollen: Das KV-Handbuch verrät es Ihnen in Sekundenschnelle. Online oder in gedruckter Version!

Letztes Jahr hatte sich die Auslieferung des KV-Handbuchs leider sehr verzögert. Für dieses Jahr wurde der Turbo gezündet. Seit heute ist das Handbuch fertig und soll Ihnen auch im Jahr 2024 als fundierte Informationsquelle für die wichtigsten Fragen rund um die Krankenversicherung dienen.

29.02.2024

Alle Informationen, welche in diesem Jahr rund um die Krankenversicherung für Sie interessant sein können – das verspricht das aktualisierte KV-Handbuch. Folgende Inhalte haben unsere KV-Experten für Sie zusammengestellt:


•    Sozialversicherungs-Grenzwerte 2024
•    GKV/PKV im Tiefenvergleich
•    Zielgruppen und Fachthemen
•    Pflegeversicherung
•    KV-Lexikon
•    Gesetzestexte/Angebotssoftware

Nachdem die Ampelregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, scheint die Koexistenz von GKV und PKV für die nächsten Jahre gesichert – zum Wohle aller, denn das duale System sorgt für Spitzenmedizin in Deutschland. Änderungen gab es jedoch durchaus. Die Jahresarbeitsentgeldgrenze ist in diesem Jahr deutlich gestiegen. 

Was ist nun bei Ihren Bestandskunden zu tun? Eine Frage, die Ihnen das Handbuch beantworten wird. Oder nutzen Sie auch diesen neuen Markt für liquide Kunden im Hochleistungssegment!
 

Länder gehen bei Beihilfe und Heilfürsorge eigene Wege

Raketenwissenschaft ist die private Krankenversicherung zwar noch nicht, aber sie nähert sich stetig an. Das ganze System ist mittlerweile so fein verästelt und ausdifferenziert, dass unser KV-Handbuch in seiner diesjährigen Version 150 Seiten braucht. Vor allem bei den Beihilfe- und Heilfürsorge-Regelungen gehen Bund und Länder zunehmend eigene Wege. 
Als KV-Profi kann man die wichtigen Grundlagen und Daten im Kopf haben, doch unmöglich alle beratungsrelevanten Details. 

Damit Sie diese immer schnell zur Hand haben, gibt es unser bewährtes KV-Handbuch. Wie Sie der obigen Themenübersicht entnehmen können, lässt es keine Frage zur Krankenversicherung offen. 

Die beiden Hauptblöcke bilden zum einen Zielgruppen und Fachthemen – von Selbstständigen und Freiberuflern über höher verdienende Arbeitnehmer bis hin zu verschiedenen Beamtengruppen – und zum anderen das beliebte KV-Lexikon. Es liefert Ihnen Erläuterungen aller Fachbegriffe, die im Rahmen Ihrer Beratungsarbeit auftauchen können.
 

Ein Auszug:

Unisex
Grundlage für die Einführung von Unisex-Beiträgen (= geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation) ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011. Die bisherigen geschlechtsabhängigen Beiträge (= Bisex-Beiträge) dürfen ab dem 21.12.2012 im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden, da sie einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen darstellen. Für die PKV bedeutet dies: Alle Tarife, die nach Bisex kalkuliert wurden, dürfen seit dem 21.12.2012 nicht mehr angeboten werden. Aus diesem Grund wurde eine neue Unisex-Verkaufspalette eingeführt.
Krankenversicherungen, die vor dem 21.12.2012 in Bisex abgeschlossen wurden, bleiben auch weiterhin zu Bisex-Konditionen bestehen. Eine automatische Umstellung auf Unisex erfolgt nicht.
Bisex-Neukunden können in Zukunft jederzeit in Unisex-Tarife wechseln. Grundlage ist das gesetzlich festgelegte Tarifwechselrecht nach § 204 VVG. Für eventuelle Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Ein Wechsel aus Unisex zurück nach Bisex ist jedoch nicht möglich.

Beihilfe
Den Beamten erstattet der Dienstherr einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfe. Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehender Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Aufgrund dieser Verpflichtung erhält der Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. Da der Dienstherr also nur einen Teil der entstandenen Kosten übernimmt, ist Beihilfe demzufolge nur Teilhilfe. Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kostenanteile ist eine eigenverantwortliche Vorsorge notwendig. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen können Beamte anstelle der „individuellen Beihilfe“ die „Pauschale Beihilfe“ wählen. Sie erhalten dann anstelle des Beihilfeanspruchs einen Beitragszuschuss zu ihrer Krankenversicherung (GKV bzw. PKV). Mit Wahl der „Pauschalen Beihilfe“ ist dann ein 100%iger Krankenversicherungsschutz abzuschließen. Die Kosten bei dauernder Pflegebedürftigkeit bleiben weiter beihilfefähig. Die Entscheidung für die „Pauschale Beihilfe“ ist grundsätzlich unwiderruflich (einzige Ausnahme: erneutes Wahlrecht in Richtung „individueller“ Beihilfe nur bei Verbeamtung auf Probe). Details zur Pauschalen Beihilfe finden Sie auf Seite 99.

Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro, Altfälle: 62.100 Euro) überschreitet, werden als krankenversicherungsfrei bezeichnet. Die Versicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Tage des Überschreitens, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Weitere Voraussetzung: Auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze muss überschritten werden. Berufseinsteiger, Personen, die den Arbeitgeber wechseln, oder Personen, die aufgrund eines Statuswechsels (z. B. aus der Selbstständigkeit) in eine abhängige Beschäftigung wechseln und die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, müssen nicht bis Ende des Kalenderjahres warten. Sie sind sofort zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme versicherungsfrei (siehe 

Jetzt das Krankenversicherungs-Handbuch herunterladen!

Das elektronische KV-Handbuch 2024 steht ab sofort im Maklerportal bereit. Als wichtigstes Nachschlagewerk im Bereich Krankenversicherung haben wir diesem einen prominenten Platz eingeräumt. Nach einem Klick auf „Privater Bereich – Gesundheit erhalten“ finden Sie unter dem Bild einen unübersehbaren Download-Link. Oder laden Sie das Handbuch einfach hier im Maklerblog runter. 

In diesem Jahr steht Ihnen das KV-Handbuch so frühzeitig wie lange nicht mehr zur Verfügung und das sogar auch bereits in der gedruckten Version. Bis zum Redaktionsschluss hat unser KV-Expertenteam unermüdlich daran gearbeitet, alle Änderungen einzupflegen und das Ganze noch nutzerfreundlicher für Sie darzustellen und auf den Punkt zu bringen. Die Onlineversion wird sogar dauerhaft aktualisiert!

Wir hoffen, dass das neue Handbuch Sie mit den aktuellen Inhalten sowie der hohen Benutzerfreundlichkeit genauso wirkungsvoll wie in den letzten Jahren unterstützt.
 

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