Was tun bei unzureichendem Berufsunfähigkeitsschutz?

Etliche vor langer Zeit abgeschlossene Berufsunfähigkeits­versicherungen passen nicht mehr zu den aktuellen Lebensumständen der Versicherten. Welche Optionen haben zu schlechten Konditionen Versicherte?

Veröffentlicht am 24. Februar 2020

Die Absicherung der Arbeitskraft gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sollte daher regelmäßig überprüft werden. Wenn etwa die vereinbarte Versicherungssumme nach heutigen Maßstäben zu gering ist oder andere Konditionen problematisch sind, sollte man über eine Anpassung nachdenken. Zu den nachteiligen Klauseln zählen unter anderem eine zu kurze Laufzeit (etwa nur bis zum 60. Lebensjahr), die abstrakte Verweisung auf andere berufliche Tätigkeiten im Falle einer Berufsunfähigkeit oder eine fehlende Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) für Beamte und Beamtenanwärter.

Ein weiterer Grund zur Vertragsüberprüfung ist ein Jobwechsel: „Wechselt der Versicherte von einem Beruf mit hohem Risikofaktor wie etwa Dachdecker in einen Beruf mit niedrigerem Risikofaktor wie zum Beispiel Verkäufer, kann ein Neuabschluss einer BU bei gleichem Leistungsniveau und Gesundheitszustand zu deutlich geringeren Beiträgen führen“, erklärt Michael Hinz, zuständig für das Marktmanagement Leben, Unfall und Finanzzweige, Organisationsdirektion Freie Vertriebe, der SIGNAL IDUNA Gruppe.

 

Wann lohnt ein Wechsel tatsächlich?

In der Regel gilt: Wenn ein anderer BU-Tarif mit besseren Bedingungen zum gleichen Betrag existiert oder wenn bei gleichen Bedingungen ein günstiger Betrag möglich ist, lohnt sich ein Wechsel. Das ist aber meist nur in den ersten Jahren nach einem Abschluss der Fall.

Generell kann ein BU-Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen werden. Danach gilt in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist. Abhängig vom Versicherer ist ein Wechsel zum Ende des Versicherungsjahres oder zum Ende des Monats möglich. Vor der Kündigung des alten Vertrags sollten Versicherte dabei unbedingt die schriftliche Bestätigung des neuen Anbieters erhalten haben.

Läuft der BU-Vertrag jedoch schon deutlich länger, lohnt sich ein Wechsel in vielen Fällen nicht. Denn der Gesundheitszustand des Versicherten hat sich in der Regel mit zunehmendem Alter verschlechtert. Eine erneute Gesundheitsprüfung könnte dann zu Ausschlüssen, Aufschlägen oder sogar einer Ablehnung führen. Allein das gestiegene Alter lässt die Beiträge bereits steigen. Eine einmal abgeschlossene BU-Versicherung kann auch nicht immer ohne Weiteres beim selben Anbieter aufgestockt werden.

 

Neue Gesundheitsprüfung oft nachteilhaft

Wenn bei Abschluss keine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, bedeutet dies, dass eine neue Gesundheitsprüfung erfolgen muss. „Mit einer solchen Garantie hingegen können Versicherte ihre vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen wie einer Heirat oder der Geburt eines Kindes erhöhen“, so SIGNAL-IDUNA-Experte Hinz. Er rät ebenfalls zum Abschluss einer Dynamik, um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen.

Falls ein Wechsel nicht infrage kommt, kann die alte nachteilige BU alternativ beitragsfrei gestellt werden. Im BU-Fall erhält der Versicherte dann abhängig von der bereits absolvierten Laufzeit des Vertrags eine – meist unzureichende – beitragsfreie BU-Rente. Der biometrische Schutz sollte dann anderweitig verbessert werden. Etwa durch den Neuabschluss eines weiteren biometrischen Produktes, etwa einer Grundfähigkeitspolice oder einer Schweren-Krankheiten-Versicherung.

Je nach Anbieter lassen sich aber womöglich einzelne Bestandteile des alten BU-Vertrags vorteilhaft anpassen. Es gilt: Ein schlechter BU-Schutz ist besser als gar keiner. Eine Kündigung ohne eine Alternative an der Hand zu haben, ist daher nicht ratsam.

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