Die Einschläge kommen näher. Bis vor Kurzem mussten nur eher vermögende Kunden fürchten, ihrer Bank einen merklichen Obolus fürs Geldverwahren entrichten zu müssen. Doch nun ist das Ärgernis der Negativzinsen auch bei der Mittelschicht angekommen. So schraubte die ING kürzlich den Freibetrag auf 50.000 Euro herunter. Kunden des Online-Brokers Flatex müssen sogar ab Einlagen von 250 Euro Strafzinsen zahlen. Der Versuch der BaFin, diese Mini-Freigrenze per Unterlassungsverfügung zu verbieten, wurde vor wenigen Wochen vom Frankfurter Verwaltungsgericht abgeschmettert.
Auch mit einem Urteil des Landgerichts Leipzig wurde die Freiheit der Banken kürzlich bestärkt. Die Richter befanden, dass die Sparkasse Vogtland das Recht hat, bei Neuverträgen und Kontowechseln ab einem Guthaben von 2.500 Euro ein Verwahrentgelt von 0,7 Prozent p. a. zu verlangen. Schließlich müssten sich auch Sparkassen an den „Marktgegebenheiten“ orientieren.
Diese haben zur Folge, dass allein in diesem Jahr mehr als 200 Banken erstmals Negativzinsen eingeführt haben. Damit sind es nun fast 450 Institute, die von ihren Kunden Extragebühren fürs „Geldparken“ erheben. War es schon zuvor keine gute Idee, nicht benötigtes Vermögen bei Zinsen nahe null auf einem Giro- oder Festgeldkonto zu verwahren, so dürfte diese Option mit der jüngeren Entwicklung für immer mehr Kunden nicht mehr infrage kommen.