Die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zeigt sich insbesondere im Leistungsfall. Wird der Leistungsantrag rasch geprüft und positiv beschieden, laufen die Zahlungen aus der BU-Versicherung schnell an. Versicherungsgesellschaften prüfen aber eintreffende Leistungsfälle akribisch und lehnen laut Angaben des Versicherungsverbands GDV in etwa 22 Prozent der Fälle die Leistung ab.
Zu den häufigsten Gründen dafür gehören Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Paragraph 19 Versicherungsvertragsgesetz). Die Gesundheitsfragen, die der Kunde bei Abschluss des BU-Vertrags beantwortet hat, müssen vollständig und richtig sein. Denn anhand der Antworten auf diese Fragen ermittelt die Versicherung das Risiko, das mit der Absicherung des Antragstellers eingeht. Der Versicherer kann aufgrund dieser Angaben gewisse Leistungen einschränken, ausschließen oder den BU-Antrag komplett ablehnen, wenn das Versicherungsrisiko aufgrund der Antworten zu hoch erscheint.
Was wird gefragt?
Die Gesundheitsfragen umfassen Angaben wie Alter, Geschlecht, Größe und Gewicht und gehen auch auf Lebensgewohnheiten wie Rauchen oder Sport ein. Sie beinhalten zudem die komplette medizinische Vorgeschichte, von Unfällen über Vorerkrankungen bis hin zu chronischen Leiden. Dabei geht es nicht nur um konkrete Erkrankungen, sondern auch um Beschwerden – etwa ein Hexenschuss, der zu einer kurzzeitigen Beeinträchtigung der Gesundheit führte, aber nicht ärztlich behandelt wurde. Auch Störungen des Bewegungsapparats in Folge eines Unfalls oder eine starke Abnutzung der Bandscheiben müssen angegeben werden.
Insbesondere müssen Antragsteller sämtliche Medikamente, die sie regelmäßig einnehmen und alle weiteren Medikamente, die ihnen in den letzten fünf bis zehn Jahren verschrieben wurden, angeben. Ebenso werden Allergien, Suchterkrankungen, Operationen und Infektionen abgefragt.
Hat der Kunde etwa eine bestimmte Erkrankung nicht angegeben und der Versicherer findet das später heraus, kann er die Leistung verweigern, auch wenn diese Erkrankung für den tatsächlich eingetretenen BU-Fall gar keine Rolle spielt. Daher sollten Kunden die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und äußerst gewissenhaft beantworten und keine vermeintlichen Bagatell-Erkrankungen unter den Tisch fallen lassen.
Nur die Fragestellung beantworten, keine zusätzlichen Angaben
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel der Gesundheitsstatus der vorangegangenen fünf bis zehn Jahre abgefragt. „Sie müssen wirklich nur diejenigen Krankheiten und erfolgten Behandlungen angeben, nach denen gefragt wird. Antworten Sie klar auf die Fragestellung, im Zweifel aber lieber etwas zu ausführlich als zu knapp“, betont Michael Hinz, zuständig für das Marktmanagement Leben, Unfall und Finanzzweige der SIGNAL IDUNA Gruppe, Organisationsdirektion Freie Vertriebe. Darüber hinaus gehende Angaben – etwa über länger zurückliegende Zeiträume – sind nicht notwendig und zudem auch nicht ratsam.
Stellen Sie sicher, dass nichts vergessen wird. Falls Kunden Erinnerungslücken bezüglich ihrer Krankengeschichte aufweisen, können sie ihre Ärzte und ihre Krankenkasse um Hilfe bitten. Die Krankenkasse verfügt über eine Leistungsabrechnungsaufstellung, in der tabellarisch sämtliche Arztbesuche, Ärzte und Diagnosen verzeichnet sind. Auch die Patientenakte der Ärzte enthält sämtliche Diagnosen. Es kommt allerdings vor, dass Ärzte zum Teil Diagnosen abrechnen, von denen der Kunde keine Ahnung hat. So steht dann zum Beispiel schnell eine chronische Bronchitis statt einer einmaligen Bronchitis in den Akten. Ist das der Fall, sollte der Kunde den Arzt auffordern, die Eintragung zu ändern.
Aufbereitung der eigenen Gesundheitsgeschichte
Wichtig ist, dass sich Kunden für die Beantwortung der BU-Gesundheitsfragen ausreichend Zeit nehmen. Eine entsprechende Aufbereitung der eigenen Gesundheitshistorie ist Voraussetzung. „Wir empfehlen, dass sich Kunden von ihrem Makler die Fragen aushändigen lassen und in Ruhe zu Hause beantworten“, so Michael Hinz. „Je nach medizinischem Sachverhalt sollte dann gemeinsam mit dem Makler beschlossen werden, wo eine Eigenerklärung ausreicht und wo ein ärztliches Attest zusätzlich beigelegt werden sollte“, rät der Experte der SIGNAL IDUNA. Reichen die Felder im Fragebogen für die notwendigen Angaben nicht aus, dürfen auch Beiblätter beigefügt werden.
Bestehen Vorerkrankungen oder chronische Beschwerden, wie etwa schwere Allergien oder Rückenprobleme, empfiehlt es sich, dem Gesundheitsfragebogen eine Kopie der Krankenakte des behandelnden Arztes beizulegen. Der Makler kann stets zunächst eine anonyme Risikovoranfrage stellen, bei welcher der Name des Kunden im Gesundheitsfragebogen geschwärzt ist. So kann der Makler mehrere BU-Angebote vergleichen, die konkret auf den Gesundheitszustand seines Kunden zugeschnitten sind. Der Vorteil: Im Falle einer Ablehnung des Kunden wird diese nicht in die HIS-Risikodatei eingetragen. Dort tauschen Versicherer Risikoangaben von Kunden untereinander aus.