Ob Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker oder Maurer – da Handwerker in der Regel stark körperlich tätig sind, haben sie ein höheres Risiko im Laufe ihrer Berufskarriere berufsunfähig zu werden als andere Berufe. Das zeigen Statistiken. Entsprechend hochpreisig gestalten viele Versicherer ihre BU-Tarife für Handwerksberufe. Vorerkrankungen resultieren zudem in Ausschlüssen und Zuschlägen oder gar einer Ablehnung des Antrags.
Manche Handwerker schließen daher aus Kostengründen geringere Versicherungssummen ab und laufen Gefahr, im BU-Fall trotz Absicherung ihren Lebensstandard nicht halten zu können. Mindestens 80 Prozent des Nettogehalts sollten versichert werden. Für Makler empfiehlt sich daher, für diese Zielgruppe einen besonders akribischen Versicherungsvergleich durchführen. Denn es gibt deutliche Unterschiede in den BU-Bedingungen je nach Versicherer und konkretem Handwerksberuf.
Als Handwerksberufe mit dem höchsten Risiko gelten laut Statistiken generell Gerüstbauer, Dachdecker und Bergleute. Auch mehr als jeder dritte Pflasterer, Estrichleger, Fliesenleger und Zimmerer sowie Maurer ist nicht in der Lage, seinen Beruf bis zum Rentenbeginn auszuüben.
Alternative Arbeitskraftabsicherungen prüfen
Makler haben die Möglichkeit, für Hochrisikogruppen entweder abgespeckte BU-Tarife oder alternative Arbeitskraftabsicherungen wie die Grundfähigkeitsschutzversicherung oder/und einen Schwere-Krankheiten-Schutz abzuschließen. Diese Lösungen gelten als zwar weniger weitreichend als eine BU, sind aber auf jeden Fall besser als gar keine Absicherung.
Solche Policen sind für Handwerker leichter abzuschließen, denn hier ist ihr Beruf nicht von Belang, die Gesundheitsprüfung ist lockerer und die Leistungsauslöser sind klar festgelegt. Allerdings sind bestimmte Leiden wie Rückenprobleme und psychische Leiden meist von der Leistung ausgeschlossen.
Ist ein geeigneter BU-Tarif gefunden, sollte unbedingt die Umorganisationsklausel geprüft werden. Sie ist insbesondere für selbstständige Handwerker von großer Bedeutung. Denn diese Klausel erlaubt es dem Versicherer im BU-Fall nachzuprüfen, ob der Versicherte durch eine zumutbare Betriebsumorganisation weiter in seinem Beruf arbeiten kann. Nicht immer sind die Bedingungen hierfür klar formuliert. Hochwertige BU-Tarife definieren, dass eine Umorganisation unzumutbar ist, wenn der Versicherte dadurch mehr als 20 Prozent seines Einkommens einbüßen würde. Leistungsstarke BU-Produkte beinhalten meist einen generellen Umorganisationsverzicht für Kleinbetriebe oder bieten auch eine Umorganisationshilfe für betroffene Gewerbetreibende an.
Der BU-Vertrag sollte zudem eine Dynamik und weitreichende Nachversicherungsgarantien bei festgelegten Anlässen wie etwa Heirat, Geburt eines Kindes, Betriebseröffnung oder dem Kauf einer Immobilie enthalten.