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Gesundheit

Neuaufstellung der KV-Beitragsentlastung (peB) ab Januar 2024

Jeder spricht über die Zinswende auf dem Kapitalmarkt. Nun hat die Erhöhung der Zinsen auch einen direkten Einfluss auf die Beitragsentlastungstarife in der Krankenversicherung. Was Sie für 2024 wissen sollten.  

23.08.2023

Kurzer Überblick  

  • Die peB-Neugeschäfte werden ab dem 01. Januar 2024 günstiger als die peB-Bestandsgeschäfte 
  • Weitergabe der günstigeren Neugeschäftsbeiträge an alle Bestandskunden ist nicht möglich 
  • Verkauf von peB ist für alle Versicherungsbeginne ab dem 01.01.2024 für das Neugeschäft nicht mehr möglich 
  • SIGNAL IDUNA arbeitet an einer Alternative zu peB, die ab 2024 verfügbar sein soll 

Verkauf peB wird eingestellt

Eine Anpassung von peB im Bestand ist immer dann möglich, wenn der Haupttarif angepasst wird. Aufgrund einer Vorschrift innerhalb des Versicherungsaufsichtsgesetzes dürfen die Neugeschäftsbeiträge für einen identischen Tarif bzw. eine identische Leistung nicht niedriger sein als die Bestandsbeiträge. Dieser Fall würde jedoch ab dem 01. Januar 2024 im peB eintreten. Durch den Anstieg der Rechnungszinsen werden die peB-Neugeschäftsbeiträge günstiger als die peB-Bestandsgeschäftsbeiträge. Da SIGNAL IDUNA nie eine Anpassung aller Tarife im Bestand vorgenommen hat, würde der zuvor beschriebene Fall eintreten. Eine pauschale Weitergabe der günstigeren Neugeschäftsbeiträge an alle Bestandskunden – unabhängig von einer Anpassung im Haupttarif – ist aus regulatorischen Gründen nicht möglich.  

Der Verkauf der Beitragsentlastungskomponente peB wird daher ab sofort für alle Versicherungsbeginne ab dem 01.01.2024 für das Neugeschäft in der jetzigen Form nicht mehr möglich sein! SIGNAL IDUNA wird – mit einer Neuaufstellung in 2024 – ihren KV-Vollversicherten wieder die Vorsorge für bezahlbare Beiträge im Alter ermöglichen. 

Was gilt für das Bestandsgeschäft? 

Bereits bestehende Beitragsentlastungskomponenten sind hiervon nicht betroffen. Diese können Sie auch in Zukunft weiter völlig flexibel ändern. Das gilt sowohl für die peB-Entlastungshöhe als auch für das peB-Entlastungsalter. 

Was heißt das für Sie im Verkauf? 

Die Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter ist für Ihre Kundinnen und Kunden eines der wichtigsten Themen rund um ihren Krankenversicherungsschutz. Und auch in der politischen Diskussion ist dies ein heißes Thema, was immer wieder aufflammt. Alle Kundinnen und Kunden, die bereits einen peB (bzw. BSA) hinzuversichert haben, haben bereits für ihr Alter vorgesorgt.   

Wichtig ist, dass Ihren Kundinnen und Kunden durch den Abschluss des peB in 2023 keine Nachteile entstehen. Ihre Kundinnen und Kunden sollten die peB-Aktion nutzen, um sich die peB-Vorteile auch für die Zukunft zu sichern. 

  • Flexibilität: Auch in Zukunft jederzeitige Änderung der peB-Höhe möglich. Das gilt auch für das Entlastungsalter 
  • Sicherheit: peB ist eine sichere Altersversorgung, weil sie nicht anderweitig verkonsumiert werden kann 
  • Zuschussfähigkeit: Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber im Rahmen der Höchstbeträge am peB-Beitrag 
  • Steuervorteil: Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes sind die peB-Beiträge steuerlich abzugsfähig. 

Maximal mögliche Versicherungsbeginne für das peB-Neugeschäft 

  • Erstmalige Hinzuversicherung von peB zu einer bereits bestehenden KV-Voll: 01.10.2023 
  • Hinzuversicherung von peB im Rahmen des KV-Voll-Neugeschäfts: 01.12.2023 

Wichtig: Eine Policierung zum 01.01.2024 und später ist nicht mehr möglich! SIGNAL IDUNA hat für diese Fälle eine Ventillösung geschaffen. Die Vollversicherung wird als große Anwartschaft zum 01.12.2023 abgeschlossen, inklusive eines beitragspflichtigen peB.  

Versicherte mit einer Krankenvollversicherung haben auch in Zukunft die Möglichkeit, für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Alter vorzusorgen. Die Vorbereitung und Ausgestaltung für eine neue Beitragsentlastungskomponente läuft ab sofort und wird bis in das Jahr 2024 hinein andauern. Das Ziel von SIGNAL IDUNA: Einfach für Sie und leicht verständlich für Ihre Kundinnen und Kunden, die für ihr Alter entsprechend vorsorgen möchten, eine Lösung bereitstellen. 

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihren KV-Beratungen und halten Sie zur Neugestaltung der Beitragsentlastungskomponente auf dem Laufenden. 

 

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