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Gesundheit

Neu: Anpassungen der Antragsfragen in der Pflegezusatzversicherung

Am 29.06.2021 erfolgten Anpassungen bei den Antragsfragen der Pflegezusatzversicherung. Die Veränderungen betreffen ausschließlich die Versicherung von werdenden Eltern und Kindern. Alle wichtigen Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

21.06.2021

Zum Hintergrund


Wir haben festgestellt, dass es bei SIGNAL IDUNA Krankenversicherung in der Pflegezusatzversicherung eine überproportionale Häufung von Leistungsfällen bei Kindern direkt nach Versicherungsbeginn gab. Diese Fälle haben wir intensiv analysiert und bewertet. Als Ergebnis erfolgt nun eine Anpassung der bestehenden Antragsfragen der Pflegezusatzversicherung für werdende Eltern und Kinder. Diese Modifikationen sind zum Schutz unserer Versichertengemeinschaft erforderlich. Folgende Änderungen erfolgen ab dem 29.06.2021:

a) Versicherung von werdenden Eltern

Durch eine Kindernachversicherung (KNV) können Neugeborene ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt versichert werden, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate bei SIGNAL IDUNA Krankenversicherung versichert ist, die Anmeldung zur Versicherung innerhalb von zwei Monaten rückwirkend erfolgt und der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils ist. Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist in diesem Fall die Vereinbarung eines Risikozuschlags bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.

Diese Regelung findet sich sowohl im VVG als auch in den entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegezusatzversicherung. Von dieser Regelung kann nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden.

Im Rahmen unserer Analyse haben wir festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt werdende Eltern eine Pflegezusatzversicherung bei SIGNAL IDUNA Krankenversicherung abgeschlossen haben, denen eine Erkrankung des ungeborenen Kindes (wie z.B. Trisomie 21/ Down-Syndrom) bei Antragsstellung mutmaßlich bereits bekannt war. Da die relevanten Fristen der KNV eingehalten wurden, erfolgte in der Konsequenz auch eine Aufnahme des Neugeborenen in die Pflegezusatzversicherung. Die Kinder sind ab Geburt pflegebedürftig und werden es wahrscheinlich ein Leben lang bleiben. Hier scheint eine Ausnutzung der KNV-Regelung vorzuliegen, die wir im Interesse unserer pflegezusatzversicherten Kunden nicht unbeachtet lassen können.  

Aus diesem Grund führen wir ab Antragsstellungsdatum 29.06.2021 eine neue Frage ein, welche bei Beantragung einer Pflegezusatzversicherung generell von Frauen und Männern zu beantworten ist.

Die nachstehende Frage ist für die Tarife PflegeSTART, PflegeTOP, PflegeBAHRPLUS und careA+(pur), careS+(pur) zu beantworten:

Handelt es sich bei der zu versicherten Person um eine werdende Mutter oder einen werdenden Vater (auch bei beabsichtigter Adoption)?

Wird die Frage mit „Nein“ beantwortet, kann die Antragsaufnahme wie gewohnt erfolgen. Sollte die Frage mit „Ja“ beantwortet werden, wird der Antrag auf Pflegezusatzversicherung bis nach Geburt oder Adoption zurückgestellt.  

Die neue Frage wird in den Anträgen zur Pflegezusatzversicherung (Formularnummer 11020xx, 11014xx), dem speziellen Antrag auf Krankenzusatzversicherung (Formularnummer 11055xx) sowie im KV-Voll Antrag (Formularnummer 11012xx) gestellt.

Hierzu zwei konkrete Beispiele, wie mit der neuen Frage umgegangen wird:

Beispiel 1:

Eine 30-jährige Person beantragt den Tarif care+ (ohne weitere Tarife). Die oben genannte neue Frage wird mit „Ja“ beantwortet.

Folge: Der Antrag wird bis nach Geburt oder Adoption zurückgestellt.

Beispiel 2:

Eine 35-jährige Person beantragt eine KV-Vollversicherung inklusive KTG, PPV und einer Pflegezusatzversicherung nach dem Tarif PflegeTOP. Die oben genannte neue Frage wird mit „Ja“ beantwortet.

Folge: Die Krankheitskostenvollversicherung inklusive KTG und PPV wird im Rahmen der bekannten Prozesse geprüft und verarbeitet. Der Tarif PflegeTOP wird bis nach Geburt oder Adoption zurückgestellt.

b) Versicherung von Kindern bis zu einem Eintrittsalter von 7 Jahren

Eine Pflegezusatzversicherung bei SIGNAL IDUNA KV kann sowohl über den KV-Voll Antrag (Formularnummer 11012xx) als auch über die Anträge auf Pflegezusatzversicherung (Formularnummer 11020xx bzw. 11014xx für PflegeBAHR/ PflegeBAHRPLUS) oder zusammen mit dem speziellen Antrag auf Krankenzusatzversicherung (Formularnummer 11055xx) beantragt werden.

In den letztgenannten Anträgen sind bei der Beantragung des PflegeSTART (bzw. PflegeBAHRPLUS) nur zwei bzw. drei Gesundheitsfragen zu beantworten. Dieses Vorgehen hat sich im Hinblick auf die Risikobeurteilung von jüngeren Kindern als nicht ausreichend erwiesen, da diverse angeborene Erkrankungen sowie Entwicklungsverzögerungen nicht über die geschlossene Antragsfrage erfasst werden.  Daher ist bei Kindern mit einem Eintrittsalter bis 7 Jahren bei Verwendung der zuvor genannten Anträge zusätzlich die folgende, bereits bekannte „offene Frage“ zur beantworten.

Zusätzlich zu beantwortenn für die Tarife PflegeTOP, careA+ und careS+. Für Kinder bis zu einem Eintrittsalter von 7 Jahren auch für Tarif PflegeSTART zu beantworten:

Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen anderer kontroll- und behandlungsbedürftiger Erkrankungen statt?

Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet, sind nähere Angaben zu machen und es erfolgt eine individuelle Prüfung.

Umsetzung


Die Umsetzung der zuvor dargestellten Änderungen erfolgt ab dem 29.06.2021.

1. pdf-Anträge

Die pdf Anträge zur KV-Vollversicherung (Formularnummer 1101230 Jul21), zur Pflegezusatzversicherung (Formularnummer 1102022 Jul21 bzw. 1101416 Jul21 für PflegeBAHR/ PflegeBAHRPLUS) und der Antrag auf Krankenzusatzversicherung (Formularnummer 1105525 Jul21) wurden geändert und stehen ab dem 29.06.2021 im Maklerportal zur Verfügung. Ab diesem Termin sind nur noch die aktualisierten Anträge zu verwenden. Die bisherigen Anträge mit einem Stand vor Jul 21 können übergangsweise noch bis zum 31.07.2021 verwendet werden. Hier erfolgt jedoch eine individuelle Rückfrage im Hinblick auf eventuell fehlende Angaben.

2. Produktcenter (PDC)

Die modifizierten Antragsfragen sind ab dem 29.06.2021 im Produktcenter hinterlegt.

3. Anpassung der Verkaufshinweise für die Krankenversicherung

Die zuvor dargestellten Änderungen werden in die „Verkaufshinweise für die Krankenversicherung“ im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung integriert.  

4. Einheitsanträge

Die Anbieter von Einheitsanträgen wurden über die Änderungen informiert. Da solche Änderungswünsche erfahrungsgemäß nicht kurzfristig umgesetzt werden, erfolgt bis dahin eine Rückfrage beim Vertriebspartner. Sobald die Änderungen in den Anträgen umgesetzt sind, erfolgt selbstverständlich keine Rückfrage mehr.

Hinweis zur Sonderregelung: Pflegezusatz innerhalb von 3 Monaten nach KV-Vollversicherung


Bereits seit 2010 besteht die Möglichkeit, eine Pflegezusatzversicherung nach den Tarifen PflegeSTART oder PflegeBAHRPLUS innerhalb von 3 Monate nach Policierung einer Krankenvollversicherung bei SIGNAL IDUNA Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen. Diese bewährte Regelung bleibt auch weiterhin erhalten. Sollte eine Pflegezusatzversicherung nach Tarif PflegeSTART oder PflegeBAHRPLUS im Rahmen dieser Regelung beantragt werden, erfolgt jedoch eine Rückfrage, ob es sich beim Antragssteller um eine werdende Mutter oder einen werdenden Vater handelt.

Fazit

Die Anpassungen der Antragsfragen sind im Hinblick auf die Beitragsstabilität und den Schutz unserer Versichertengemeinschaft unumgänglich. In der Praxis stellt die Beantwortung der neuen Frage „Sind sie werdende Mutter oder werdender Vater“ keine vertriebliche Hürde dar. Das gilt analog auch für die Beantwortung der zusätzlichen Frage bei Kindern bis zum Eintrittsalter 7 Jahre. Da Mitbewerber ähnliche Fragen bei werdenden Eltern und Kindern stellen, verändert sich unsere Marktpositionierung insgesamt nicht.

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