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Gesundheit

Kundenanschreiben zur Umstellungsaktion von „pur-Tarifen“ in „nicht-pur-Tarife“ in der KV Zusatz werden Ende November versandt!

In dieser Information finden Sie alles Wichtige zu unserer zentralen Umstellungsaktion von „pur-Tarifen“ in „nicht-pur-Tarife“. Mit der bedingungsgemäßen Umstellung in Tarife mit Alterungsrückstellungen entstehen aufgrund der höheren Vorsorge für das Alter zum Teil deutlich höhere Beiträge.

24.11.2020

Auch dieses Jahr werden Ihre betroffenen Kunden Ende November 2020 zentral durch die Hauptverwaltung über die Umstellung der „pur-Tarife“ in die „nicht-pur-Tarife“ informiert. Damit wechselt der Kunde von der Variante „ohne“ in die Variante „mit Alterungsrückstellungen“ und baut seine KV-Vorsorge für das Alter auf. Nach dieser Umstellung erfolgt dann kein Beitragssprung aufgrund des Älterwerdens mehr. Die Mehrbeiträge sind also gut investiertes Geld.

Welche Kunden werden angeschrieben?
 

Versicherter
Tarif

 

Alter zum Umstellungszeitpunkt*

 

Widerspruchsmöglichkeit

 

KlinikSTARTpur 55 Jahre Ja, dann Verbleib im KlinikSTARTpur
KlinikPLUSpur 55 Jahre Ja, dann Beendigung Vertrag
AmbulantPLUSpur 55 Jahre Ja, dann Beendigung Vertrag
ZahnPLUSpur 55 Jahre Ja, dann Beendigung Vertrag
careA+pur, careS+pur 55 Jahre Ja, dann Beendigung pur-Varianten, careA+ und careS+ bleiben bestehen
KlinikTOP1pur 40 Jahre Ja, dann Beendigung Vertrag
KlinikTOPpur 40 Jahre Ja, dann Beendigung Vertrag
AmbulantTOPpur 40 Jahre Ja, dann Beendigung Vertrag
ZahnTOPpur 40 Jahre Ja, dann Beendigung Vertrag


*Versicherter wird im Jahr 2021 40 oder 55 Jahre alt

Besonderheit zur Umstellung im Zahnbereich


Im Anschreiben machen wir den Kunden auf folgendes aufmerksam, sofern der Tarif ZahnTOPpur bzw. ZahnPLUSpur versichert ist:

„Anstatt der vertraglich festgelegten Umstellung, bieten wir Ihnen an, den versicherten Tarif auch weiterhin ohne Bildung von Alterungsrückstellungen beizubehalten. Sollten Sie dies wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Den Beitrag werden wir dann Ihrem Alter anpassen“.

Das heißt, dass Sie Ihrem „Zahnkunden“ im Beratungsgespräch folgende Möglichkeiten anbieten können:

  1. Umstellung in den Tarif ZahnTOP bzw. ZahnPLUS

    Vorteile: Aufbau von Alterungsrückstellungen und kein Beitragssprung mehr aufgrund des Älterwerdens
    Nachteil: Im Tarif ZahnTOP erst einmal ein höherer Beitrag
     
  2. Fortführung der Tarife ZahnTOPpur bzw. ZahnPLUSpur in der neuen Tarifgeneration

    Vorteile: Erst einmal ein niedrigerer Beitrag im Tarif ZahnTOPpur; optimal für Versicherte, die noch ein paar Jahre einen reduzierten Beitrag zahlen möchten
    Nachteil: Kein Aufbau von Alterungsrückstellungen und weitere Beitragssprünge (im Tarif ZahnTOPpur)


Für Ihren Kunden kommt es also situativ darauf an, was für ihn das Beste ist.

Für Sie die Beiträge, ohne Berücksichtigung von eventuellen Beitragsanpassungen:
 

Tarif ZahnTOP Tarif ZahnTOPpur
Ab 40 Jahre: 39,14 EUR Ab 40 Jahre: 31,53 EUR
Ab 45 Jahre: 39,14 EUR Ab 45 Jahre: 41,26 EUR
Ab 55 Jahre: 39,14 EUR Ab 55 Jahre: 45,17 EUR
Ab 65 Jahre: 39,14 EUR Ab 65 Jahre: 45,17 EUR

 

Tarif ZahnPLUS Tarif ZahnPLUSpur
Ab 55 Jahre: 30,84 EUR Ab 55 Jahre: 30,86 EUR
Ab 65 Jahre: 30,84 EUR Ab 65 Jahre: 30,86 EUR

 

Wenn Sie sich die Beitragsdifferenzen anschauen, ist eine Umstellung in die neue Tarifgeneration nur für den Tarif ZahnTOPpur interessant. Langfristig gesehen ist natürlich auch hier der Tarif ZahnTOP die bessere Wahl.

Wenn der Kunde im Zahnbereich Tarife ohne Alterungsrückstellungen beibehalten möchte, reicht eine einfache Willenserklärung des Kunden (Umstellungsformular12092xx).

Betroffene Kunden werden Ende November 2020 über die Umstellung der „pur-Tarife“ in die „nicht-pur-Tarife“ informiert.

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