Informationen zur anstehenden Pflegereform

Lesen Sie hier, welche Änderungen die Pflegereform zum 01.01.2022 mit sich bringt und warum eine zusätzliche Pflegeabsicherung weiterhin wichtig bleibt.

Veröffentlicht am 02. November 2021

Pflegereform zum 01.01.2022

Das „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (GVWG) bringt zum 01.01.2022 Verbesserungen in der Pflege mit sich. Und zwar sowohl für Versicherte in der GKV/SPV als auch für Versicherte in der PKV/PPV. Unter anderem erfolgt die Bezahlung von Pflegekräften zukünftig nach Tariflohn, die Sachleistungen bei ambulanter Pflege werden um 5 Prozent erhöht und es gibt einen neuen Zuschuss zu den Eigenanteilen bei stationärer Pflege. Gerade der letzte Punkt lässt unweigerlich die Frage aufkommen, ob eine Pflegezusatzversicherung damit überflüssig wird. Wir erklären Ihnen gerne, warum diese Frage klar mit „Nein“ zu beantworten ist.

 

Das ändert sich bei der Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung

Neben den bekannten Pflegeleistungen bei stationärer Pflege (die Höhe der Leistung ist hier abhängig vom Pflegegrad) gibt es zukünftig einen neuen Zuschuss, der mit der Pflegedauer ansteigt. Der Zuschuss zu den stationären Pflegekosten beträgt im ersten Jahr 5 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent.

Wichtig: Der neue Zuschuss von 5 Prozent bis maximal 70 Prozent bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Dieser liegt aktuell im Bundesdurchschnitt bei rund 900 Euro pro Monat. Der Zuschuss wird also nur auf diesen Betrag gewährt – und nicht auf die weiteren verbleibenden Restkosten (Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten), die im Bundesdurchschnitt um die 2.100 Euro und oftmals auch darüber liegen.

 

Bedeutung für die Praxis

Durch diese Pflegereform profitieren vor allem Menschen, die bereits längere Zeit stationär gepflegt werden.

 

Pflegedauer stationärHöhe des Zuschusses
in Prozent
Höhe des Zuschusses in Euro
(bei 900 € pflegebedingtem Eigenanteil)
im ersten Jahr545
ab den zweiten Jahr25225
ab dem dritten Jahr45405
ab dem vierten Jahr70630

 

 

Bei einem Pflegebedürftigen, der z.B. 900 Euro pflegebedingten Eigenanteil monatlich zu tragen hat und bereits seit 4 Jahren stationär gepflegt wird, beträgt der Zuschuss ab dem 01.01.2022 630 Euro. Bei kürzeren Aufenthaltsdauern entsprechend weniger.

Und was man nicht vergessen darf: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten fallen in unveränderter Höhe an und reduzieren sich nicht. Zusammen machen diese rund 60 Prozent der Kosten bei stationärer Pflege aus und liegen im Bundesdurchschnitt bei rund 1250 Euro – häufig sogar weit darüber! Das bedeutet, dass im ersten Jahr eine durchschnittliche Lücke von 2.105 EUR verbleibt und auch bei maximalem Zuschuss ab dem 4. Jahr monatlich durchschnittlich 1.520 EUR selbst zu tragen sind.

 

So wird die Reform finanziert

Finanziert wird die Reform durch einen jährlichen Zuschuss aus Steuermitteln zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser soll rund 1 Milliarde Euro betragen. Zudem wird der Zuschlag für Kinderlose von derzeit 0,25 Prozentpunkte auf 0,35 Prozentpunkte erhöht, was zu Weiteren rund 400 Millionen Euro Einnahmen führen soll. Die kompletten Mehrausgaben der Reform werden jedoch bereits heute mit 3,14 Mrd. Euro beziffert. Es ist also absehbar, dass die (bisherige) Rechnung nicht aufgehen wird.

 

Zusätzliche Absicherung bleibt auch weiterhin wichtig

Vom verabschiedeten Gesetz profitieren vorrangig Personen, die schon länger Pflegefall sind und stationär gepflegt werden. Neue Pflegefälle erhalten den vollen Zuschuss durch die stufenweise Anhebung erst ab dem vierten Jahr. Und da die reinen Kosten der pflegerischen Versorgung nur einen Anteil von rund 40 Prozent an den Gesamtkosten ausmachen, bleibt auch weiterhin eine Pflegzusatzversicherung unverzichtbar. Nur so kann man sich selbst und die Angehörigen für den Fall einer Pflegebedürftigkeit finanziell absichern.

Übrigens: Die sich durch die Pflegereform ergebenden Änderungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung werden im Rahmen der Beitragsanpassung zum 01.01.2022 umgesetzt.

Fazit

Auch nach der aktuellen Reform bleibt eine Pflegezusatzversicherung wichtig. Denn die Leistungen der SPV oder PPV stellen weiterhin nur eine Grundabsicherung dar.

Es stehen Ihnen die bewährten Tarife PflegeBAHR, PflegeBAHRPLUS, PflegeSTART und PflegeTOP zur Verfügung. Im Anhang finden Sie die relevanten Informationen zu den Tarifen.

Wir empfehlen den Tarif PflegeTOP immer dann, wenn eine möglichst umfassende Absicherung für den Pflegefall gewünscht wird. Für Kunden, die Wert auf die Nutzung von staatlicher Förderung legen, empfehlen wir PflegeBAHR in Kombination mit PflegeBAHRPLUS.

Gut zu wissen: Unsere Pflegezusatztarife sind mehrfach ausgezeichnet! So erhielten PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS zuletzt im April 2021 die Auszeichnung „Hervorragend“ von ASCORE. Auch PflegeTOP wurde in der Vergangenheit immer wieder positiv bewertet – zuletzt im August 2021 bei Focus Money mit dem Testurteil „gut“.