Es gibt wieder Geld für Ihre Kunden – die Beitragsrückerstattung wurde ausgezahlt

In diesem Jahr profitieren rund 159.000 KV-Vollversicherte der SIGNAL IDUNA – mit einer Anspruchshöhe von ca. 115 Millionen Euro – von der erfolgsabhängigen BRE. Das sind im Schnitt ca. 720 Euro je BRE-Empfänger. Der Versand der Anschreiben erfolgte am 01. und 02. Juli 2021.

Veröffentlicht am 21. Juni 2021

BRE-Höhe


Wie hoch die jeweilige BRE-Staffel in den einzelnen Tarifen ist, ist der beigefügten Anlage „BRE-Tarifstaffeln“ zu entnehmen. Zusätzlich zur Staffel für das Auszahlungsjahr 2021 (für Leistungsfreiheit in 2020) erhalten Sie zur Information auch noch einmal die geänderte Staffel für das Jahr 2022 (für Leistungsfreiheit in 2021). Nähere Informationen zur geänderten BRE-Staffel finden Sie im Newsletter aus September 2020.

 

Kundenunterlagen

 

  1. ein Anschreiben inklusive der 2. Seite mit den konkreten BRE-Zahlen (siehe unten "Zusätzliche Unterlagen")
  2. eine Beilage „Mut zur Lücke ist weder für die Zähne noch für die Haushaltskasse die richtige Strategie" (für gesetzlich Versicherte Angehörige und Freunde – siehe Anlage)

 

Wichtige Hinweise zur Auszahlung auf das Kundenkonto und zum Anschreiben

 

Auch in diesem Jahr hat SIGNAL IDUNA den berechtigten Kunden die Beitragsrückerstattung direkt auf das für die Beitragszahlung gespeicherte Konto bzw. auf das Leistungswunschkonto überwiesen. Die Überweisungen wurden am 01. Juli durchgeführt.

Neu in diesem Jahr: Bei Verträgen, die in unseren Systemen mit einer ungültigen Adresse geführt werden, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen erstmals der BRE-Brief nicht versandt. Allerdings wird der Brief informationshalber archiviert.

 

BRE im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG)


Krankenversicherungsbeiträge sind im Rahmen des BEG als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Im Gegenzug führt die BRE zu einer entsprechenden Reduzierung dieses steuerlich abzugsfähigen Betrages. Die Beitragsrückerstattung wird von der SIGNAL IDUNA an die Finanzbehörde gemeldet. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Meldung der diesjährigen BRE erfolgt Ende Februar 2022 und gilt für die Einkommensteuererklärung 2021.

Die steuerlichen Auswirkungen einer Teil-BRE sind je nach persönlicher Situation unterschiedlich und können daher verbindlich nur vom Steuerberater oder einer ähnlich befähigten Person beurteilt werden.

Für nähere Informationen zu Ihren betroffenen Kunden wenden Sie sich wie gewohnt an Ihre bekannten Ansprechpartner im Vertriebsservice.