Die BUZ hat ihre Berechtigung

Eine Berufsunfähigkeits-Zusatz­versicherung (BUZ) wird stets an eine weitere Vorsorgelösung gekoppelt und bietet verschiedene bedarfsgerechte Lösungen an. Die möglichen Varianten im Check.

Veröffentlicht am 08. Dezember 2020

Neben der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) bieten viele Versicherer Lebens- oder Rentenversicherungen mit einer BUZ an. Das ist insbesondere für junge Menschen attraktiv. Eine solche Lösung ermöglicht es ihnen, ihre Altersvorsorge zu beginnen und gleichzeitig ihre Arbeitskraft bei noch sehr gutem Gesundheitszustand abzusichern.

Vor Abschluss einer BUZ sollte man sich die Kündigungsmodalitäten jedoch genau ansehen. In der Regel geht bei einer Kündigung des Hauptvertrags auch der BU-Schutz verloren. Teilkündigungsrechte oder die Möglichkeit der Trennung beider Verträge sollten daher vor dem Abschluss gecheckt werden. Auch eine automatische Beitragsbefreiung im BU-Fall sollte enthalten sein.

 

BU und Risikolebensversicherung

Diese Kombination ist in der Vertriebspraxis der häufigste Fall. Wenn es um den Hinterbliebenenschutz geht – etwa im Rahmen einer Immobilienfinanzierung –, sind Risikolebensversicherungen meist die erste Wahl. Verbunden mit einer BUZ ist dies häufig eine sinnvolle Variante, denn die Risikolebensversicherung macht den BU-Schutz kaum teurer.

Hier sind die Bedingungen der Nachversicherungsgarantien besonders relevant. Denn während der Laufzeit kann es immer wieder Gründe geben, sowohl die Risikolebens-versicherung als auch die BU-Rente anzupassen. Der für die Nachversicherungsgarantien vorgesehene Rahmen sollte daher ausreichend hoch sein.

 

BU und private Rentenversicherung

Auch die Altersvorsorge lässt sich mit einem Schutz der Arbeitskraft erweitern. Insbesondere bei fondsgebundenen Rentenversicherungen bietet sich eine Kopplung mit einer BUZ an. Neben der Zahlung der vereinbarten privaten Rente sieht der Vertrag dann auch eine Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor und, wenn vereinbart, die Zahlung einer monatlichen BU-Rente.

Der große Vorteil: Trotz einer Berufsunfähigkeit kann der Versicherte seine Sparziele im Rahmen der Altersvorsorge erreichen. Vermittler genießen dadurch zudem einen höheren Stornoschutz, da ihre Kunden im BU-Fall ihre Fondspolice nicht zu kündigen brauchen. Der Nachteil: In finanziell schwierigen Phasen wie Elternzeit oder Arbeitslosigkeit kann die Belastung des Vertrags zu schwer wiegen. Daher sollte eine unproblematische Aussetzung mit späterer Wiederaufnahme möglich sein.

 

BU und geförderte Altersvorsorge

Die staatlich geförderten Vorsorgeformen Riester- und Basisrente (Rürup-Rente) lassen grundsätzlich eine Kopplung mit einer BUZ zu. Dies ist bei einer Riester-Rente allerdings kaum sinnvoll. Denn die maximale Begrenzung der geförderten Beiträge auf 2.100 Euro im Jahr ermöglicht keine sinnvolle Rentenhöhe im BU-Fall. Funktional kann eine BUZ hier allenfalls sein, damit im Falle einer Berufsunfähigkeit zumindest die Riester-Beiträge weitergezahlt werden.

Bei der Basisrente erlaubt der rechtliche Rahmen, einen Teil des eingezahlten Beitrags für die BU-Absicherung aufzuwenden, ohne dass die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Der Beitragsanteil für die Altersrente muss dabei über 50 Prozent liegen, der Rest kann für Zusatzprodukte wie die BUZ verwendet werden. Dazu zählt auch der Risikobeitrag für eine Beitragsrückgewähr. Damit wird die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit vom Staat gefördert. Dies kann unter Umständen eine sehr attraktive Option sein.

Für die Mitversicherung einer Beitragsrückgewähr gilt übrigens: In denjenigen Jahren, in denen die Beitragssumme noch größer ist als das Vertragsguthaben, ist der Beitragsanteil der Beitragsrückgewähr nicht als Beitrag für die Altersversorgung zu betrachten und fällt somit unter die Beitragsanteile für Zusatzversicherungen.

 

BU und betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Auch im Rahmen der bAV besteht in vielen Fällen die Möglichkeit des Einschlusses eines Schutzes gegen Berufsunfähigkeit. Ein besonderer Vorteil dieser Form der BUZ liegt darin, dass Versicherer ein Kollektiv aus Arbeitnehmern versichern und daher meist auf eine Gesundheitsprüfung verzichten oder sie stark vereinfachen. So können auch Vorerkrankte, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine BU-Versicherung mehr bekommen würden, einen hochwertigen BU-Schutz erhalten.
Wie bei einer privaten Rentenversicherung mit BUZ kann der Vertrag so gestaltet werden, dass im BU-Fall nicht nur die vereinbarte BU-Rente ausbezahlt wird, sondern auch die Beiträge für die bAV beitragsfrei gestellt werden. Die Beiträge zum Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der bAV sind zudem steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Eine BU-Rente jedoch muss später mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Hier ist vor Vertragsschluss zu klären, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem Vertrag geschieht. In jedem Fall sollte der Versicherte den BU-Vertrag privat fortführen können, falls der neue Arbeitgeber die Übernahme ablehnt.