Blick über die Grenze nach Österreich

In Österreich ist die private Berufsunfähigkeits­versicherung deutlich weniger verbreitet als in Deutschland. Das staatliche Absicherungssystem unterscheidet sich zudem von der deutschen Erwerbsminderungsrente.

Veröffentlicht am 23. November 2020

Was in Deutschland die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR) darstellt, heißt in Österreich entweder Invaliditätspension (für Arbeiter), Berufsunfähigkeitspension (für Angestellte) oder Erwerbsunfähigkeitspension (für Selbstständige und Bauern). In beiden Ländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf staatliche Berufsunfähigkeitsleistungen, die allerdings nicht für eine Beibehaltung des Lebensstandards im BU-Fall ausreichen.

Auch in Österreich muss zunächst ein Arzt bestätigen, dass der Versicherte durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung dauerhaft und in ausreichendem Umfang in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. In Österreich ist dies ist dann der Fall, wenn er in einer zumutbaren Tätigkeit nur mehr maximal die Hälfte des Entgeltes seiner bisherigen Tätigkeit erzielen könnte.

 

Unterschiedliche Voraussetzungen

In Deutschland gilt demgegenüber: Wer noch in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich einfache Tätigkeiten zu absolvieren, ein Facharbeiter etwa als Mitarbeiter der Poststelle, erhält keinerlei Leistung vom Staat. Die für die Verweisungstätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen innerhalb von einer bis maximal drei Monaten dauernden Einarbeitung und Einweisung erworben werden können.  

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kommt in Frage, wenn Betroffene noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten könnten. Dann erhalten sie die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente – ungefähr 18 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt in Deutschland rund 36 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Job arbeiten könnte, kann einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen

In Österreich hängt die Höhe einer Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbs-unfähigkeitspension hingegen sowohl vom Pensionsantrittsalter, der Bemessungsgrundlage, der Zahl der erworbenen Versicherungsmonate und von der Zahl der Kindererziehungs-monate ab. Im Vergleich zu Deutschland ist die Höhe dieser staatlichen Leistung dabei deutlich höher.  

 

Wartezeit nach Alter gestaffelt

Für Personen, die ab 1964 geboren sind, gilt in Österreich: Tritt die Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vor dem 50. Geburtstag ein, muss der Versicherte mindestens 60 Versicherungsmonate (fünf Versicherungsjahre) innerhalb der letzten 120 Kalendermonate (zehn Jahre) in die gesetzliche Pensionsversicherung eingezahlt haben, um einen Anspruch zu haben. Die Wartezeit verlängert sich für jeden weiteren Lebensmonat um jeweils einen Versicherungsmonat bis zur Höchstgrenze von 15 Versicherungsjahren innerhalb eines Rahmenzeitraums von maximal 30 Jahren.

Gar keine Wartefrist gilt in Fällen von Unfällen bei der Arbeit, während des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes im österreichischen Bundesheer oder bei Versicherungsfällen durch eine Berufskrankheit. Für vor 1964 geborene Personen gilt eine altersunabhängige abweichende Regelung.

In Deutschland hingegen lauten die Leistungsvoraussetzungen für die staatliche Erwerbsminderungsrente: Es besteht grundsätzlich eine fünfjährige Wartezeit. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung muss der Versicherte mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträgen entrichtet haben.  

 Die Wartezeit gilt dabei ähnlich wie in Österreich als erfüllt, wenn der Rentenfall durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung eintritt. Zusätzlich muss aber auch noch gelten, dass der Versicherte bei Eintritt des Rentenfalls versicherungspflichtig tätig war oder in den letzten beiden Jahren vor dem Rentenfall mindestens ein Jahr lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.  

 

Private BU-Versicherungen kaum verbreitet  

Die Verbreitung von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in Österreich deutlich geringer als in Deutschland. Während es hierzulande laut Statistischem Bundesamt in gut 30 Prozent der Erwerbstätigen-Haushalte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, verfügen laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2019 lediglich 4 Prozent der erwerbstätigen österreichischen Bevölkerung über eine zusätzliche Absicherung ihrer Arbeitskraft.