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Gesundheit

Ab 1. Juli gilt: Beitragserhöhung für Beamte in der Pflegepflichtversicherung

Zum 01. Juli 2021 werden die Beiträge im Tarif PVB deutlich erhöht – im Schnitt um rund 30 Prozent. Wesentliche Ursachen für die Anhebung sind die Leistungserweiterungen durch die gesetzlichen Pflegereformen der vergangenen Jahre.

07.06.2021

Die betroffenen Kunden (rund 90 Prozent der Bestandsversicherten erhalten eine Beitragserhöhung) wurden zur BAP im Tarif PVB ab dem 21.5.2021 informiert.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die höhere Anpassung im Tarif PVB alle privaten Pflegeversicherten gleichermaßen betrifft. Denn die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung werden für alle Versicherungsunternehmen grundsätzlich brancheneinheitlich vom PKV-Verband festgelegt. Da die Kostensätze unternehmensindividuell berücksichtigt werden, gibt es nur geringfügige Beitragsunterschiede zwischen den PKV Unternehmen.

PSG II und Rechnungszinsabsenkung treiben Beiträge in die Höhe

Ein wesentlicher Treiber für die Beitragsanpassungen ist weiterhin das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Mit dem PSG II wurden Leistungen angehoben, gleichzeitig wuchs auch die Zahl derer, die Anspruch auf Leistungen haben. Das Pflegestärkungsgesetz 2017 wirkt sich somit stärker aus als zunächst angenommen.

Die Kehrseite der Medaille: Bessere Leistungen = höhere Beiträge

Der erfreuliche Effekt, dass Pflegebedürftige höhere Versicherungsleistungen erhalten, führt zu erheblich höheren Ausgaben. Im Jahr 2020 erfolgte aufgrund der gesetzlichen Änderungen schon eine entsprechende Beitragsanpassung. Nach der Anpassung zum 01.01.2020 war weiterhin festzustellen, dass:

  1. die Kosten durch die höheren Leistungen für Pflegebedürftige weiterhin gestiegen sind
  2. immer mehr Menschen Pflegeleistungen neu beantragen
  3. mehr Menschen aufgrund des geänderten Pflegebedürftigkeitsbegriffs Pflegeleistungen erhalten  


So ist die Zahl der Leistungsempfänger in der PPV seit den Pflegereformen von 169.000 im Jahr 2014 auf 275.000 im Jahr 2020 gestiegen, also um über 60 Prozent. Die Leistungen der PPV stiegen im selben Zeitraum von rund 0,79 auf 1,48 Milliarden Euro im Jahr, also um fast 90 Prozent.

Ein weiterer wesentlicher Grund ist die gesetzliche Einführung einer zukunftsorientierten Personalausstattung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Versorgungsverbesserungsgesetz. Diese Mehrleistung ist nun Teil des Versicherungsschutzes und somit in die gestiegenen Beiträge einkalkuliert.

Der Effekt der Rechnungszinsabsenkung

Wie schon in den Vorjahren hat die Höhe der Zinseinnahmen wesentlichen Einfluss auf den Beitrag. Denn die PPV bildet für die im höheren Alter absehbar steigenden Pflegekosten eine kapitalgedeckte Vorsorge mit Zins und Zinseszins. Nach einem Anstieg der Pflegekosten muss bei jeder Neukalkulation auch diese Vorsorge entsprechend angepasst werden, damit die lebenslange Leistungsgarantie auch auf dem gestiegenen Kostenniveau abgesichert ist.

Was die Zinsen derzeit nicht mehr hergeben, muss durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden, also durch zusätzliche Beiträge. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, um die Pflegeleistungen auch für die Zukunft solide abzusichern.

Weitere Informationen zur BAP im Tarif PVB

Sie wollen noch mehr zu den Gründen der BAP wissen? Der PKV Verband stellt auf seiner Internetseite weitere Fakten zur Verfügung. Das diesem Newsletter beigefügte Informationsblatt erhalten alle Kunden mit Tarif PVB zusammen mit dem Kundenanschreiben.

Haben Sie Fragen zu Ihren betroffenen Kunden? Dann wenden Sie sich wie gewohnt an Ihren Vertriebsservice.

Aktualisierung des Pflege-, Hilfsmittelverzeichnisses und MB PPV Änderungen zum 01.07.2021

Ständige Neuerungen in der Gesetzgebung zur Pflege wirken sich auch auf die PPV aus. Daher wurden die Versicherungsbedingungen entsprechend angepasst. Dabei erfolgen einige Änderungen unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Gesetzesentwürfe in Kraft treten.

Zusätzlich wurde auch das Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert.

Die geänderten Abschnitte der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhält unser Kunde gemeinsam mit dem Anschreiben. Ein Kunden-Musteranschreiben mit den Beitragsbesonderheiten zur PPV, dem Versicherungsschein, den AVB-Änderungen, dem geänderten Pflege-, Hilfsmittelverzeichnis und Informationen zu den Gründen der diesjährigen BAP entnehmen Sie bitte der Anlage.

Wird der Beitrag für PVN-Versicherte auch erhöht?

Nein, die sogenannten „auslösenden Faktoren“ sind hier nicht angesprungen. Die nach Tarif PVN versicherten Kunden erhalten lediglich die AVB-Änderungen mit dem aktualisierten Pflege-, Hilfsmittelverzeichnis.

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