Wann und wie sollte eine BU überprüft werden?

Einmal abgeschlossen sollte die Absicherung der Arbeitskraft regelmäßig überprüft werden. Änderungen bei der beruflichen Tätigkeit der Kunden oder neue Features der Versicherer können Anpassungen wünschenswert oder notwendig machen. Was Makler dazu beachten sollten.

Veröffentlicht am 07. September 2020

Eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung begleitet einen Versicherten vom Abschluss bis zum Rentenalter. Im Leistungsfall erhält der Versicherte die vereinbarte BU-Rente. Doch einmal abgesichert gehört die BU wie alle Versicherungen immer wieder auf den Prüfstand.

Denn im Wettbewerb der BU-Versicherer tut sich vieles, Bedingungen werden verbessert, neue Features angeboten. In manchen Fällen kann sich ein Wechsel lohnen, auch wenn der Versicherte dann älter ist als beim Erstabschluss. Dann nämlich, wenn die Leistungen des neuen Tarifs deutlich besser sind oder der Tarif des neuen Versicherers günstiger kalkuliert wird, da dieser zum Beispiel den Beruf einer günstigeren Risikoklasse zuordnet. Auch ein Jobwechsel in einen risikoärmeren Beruf – etwa von einer handwerklichen zu einer Bürotätigkeit – kann ein Grund sein.

 

Niemals vorschnell kündigen

In der Regel kommt eine solche Option nur für Versicherte in Frage, die weitgehend gesund sind. Versicherungsmakler nehmen dazu eine neutrale Prüfung vor und zeigen dem Kunden die Mehrwerte aktueller BU-Tarife auf. Für die Vergleichstools werden die wesentlichen Daten aus dem Altvertrag wie der Name des Versicherers, das Abschlussjahr und der Name des betreffenden BU-Tarifs benötigt.

Eine Kündigung sollte aber nicht vorschnell vorgenommen werden. Denn bei Wechsel der BU, sprich einer Kündigung und einem Neuabschluss wird zwingend eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Erst wenn diese bestanden ist, sollte der alte Vertrag gekündigt werden.

 

Folgende Kriterien checken versierte Makler üblicherweise bei der Überprüfung eines BU-Vertrags:

 

1. Höhe der BU-Rente

Vielfach weisen Altverträge eine nach heutigen Maßstäben zu geringe Absicherung auf. Es sollte daher geprüft werden, welche Nachversicherungsgarantien bestehen und wie diese optimal zur Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung genutzt werden können. Ist dies nicht möglich, kann ein neuer Tarif bei guter aktueller Gesundheit womöglich eine besseres Preis-Leistungsverhältnis bieten.

 

2. Beitragshöhe

Die Risikogruppen für Berufe in der BU haben sich in den letzten Jahren immer feiner aufgesplittet. Damit wurden die Beiträge für besonders risikoarme Berufe wie Akademiker und Büroangestellte immer günstiger. Wer einen solchen Beruf hat, kommt eventuell nach einer Überprüfung mit einem neuen Vertrag günstiger weg.

 

3. Risikozuschläge und Ausschlussklauseln

Falls der Altvertrag aus Gründen gefährlicher Hobbys oder bestimmter Vorerkrankungen mit einem Risikozuschlag oder einer Ausschlussklausel abgeschlossen wurde, sollte gecheckt werden, inwieweit diese Gründe immer noch gültig sind. Wer etwa mittlerweile das Fallschirmspringen aufgegeben hat oder wessen Vorerkrankung deutlich länger zurückliegt als bei einem Neuantrag angegeben werden müsste, hat gute Karten. Der BU-Versicherer sollte dann angefragt werden, ob Risikozuschlag oder Ausschlussklausel gestrichen werden können.

 

4. Versicherungsdauer

Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die Beiträge. Insbesondere die letzten Jahre vor der Rente sind teuer kalkuliert, denn dort ist das BU-Risiko am größten. Daher enden nicht wenige Altverträge vor Rentenbeginn, teils schon mit dem 60. Lebensjahr. Hier ist zu prüfen, ob der Versicherte diese Lücke im BU-Fall wirklich aus eigenen Mitteln überbrücken kann oder ob eine Ausweitung der Versicherungsdauer über denselben BU-Vertrag oder einen neuen Anbieter eine Option ist.

 

5. Versicherungsbedingungen

Wer noch über einen BU-Altvertrag mit früher üblicher abstrakter Verweisungsklausel und dreijähriger Prognosezeit verfügt, sollte unbedingt prüfen lassen, ob zeitgemäßere Tarife desselben Versicherers mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung und einem kürzeren Prognosezeitraum von einem halben Jahr in Frage kommen. Auch hier kann ansonsten ein Wechsel zu einem anderen Anbieter eine sinnvolle Option sein.