Wer seine einmal abgeschlossene Absicherung der Arbeitskraft wechseln möchte, muss seinen Altvertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. In vielen Fällen ist das nicht sinnvoll, weil der Kunde älter als beim ersten Abschluss und sein Gesundheitszustand meist nicht mehr auf dem gleichen Niveau ist. Bei einem Wechsel zu einem neuen BU-Anbieter steht in jedem Fall eine neue Gesundheitsprüfung an. Dadurch drohen höhere Beiträge, neue Ausschlüsse oder sogar eine Ablehnung des BU-Antrags.
Daher sollte man seine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung niemals zuerst kündigen und dann erst den Antrag für einen neuen Abschluss stellen. Wann aber kann ein Wechsel der BU sinnvoll sein? Wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren zutreffen, sollte man einen Versicherungsmakler mit der Prüfung eines Wechsels beauftragen:
- Die Laufzeit ist zu kurz und reicht etwa nur bis zum 60. Lebensjahr. Der bisherige Anbieter bietet keine längere Laufzeit an – andere Anbieter schon. In den letzten Arbeitsjahren ist die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden besonders hoch. Nicht immer kann der Kunde eine solche Lücke aus eigenen Mitteln überbrücken. Es droht Altersarmut.
- Die BU-Versicherung zahlt im Leistungsfall zu wenig Rente aus und eine Erhöhung der abgesicherten Rente, z.B. über Nachversicherungsgarantien ist nicht möglich. Früher wurde die Versicherungssumme oft zu niedrig gewählt oder auf eine Dynamik verzichtet. Experten raten dazu, 75 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens abzusichern.
- Der Kunde hat den Beruf gewechselt und der aktuelle Beruf lässt sich neu wesentlich günstiger versichern – etwa beim Wechsel von einem Handwerk zu einem Bürojob. Hier kommt auch eine Neueinstufung beim Altversicherer in Frage. Dies sollte stets geprüft werden.
- Die Bedingungen bei alten Verträgen entsprechen längst nicht mehr dem heutigen Leistungsstandard in der BU. Abstrakte Verweisungen etwa oder eine unechte unvollständige Umorganisationsklausel für Selbstständige können bei Neuabschluss vermieden werden.
Versierte Versicherungsmakler prüfen angesichts der aktuellen Gegebenheiten von Beruf, Alter und Gesundheitszustand des Kunden gern die möglichen Optionen. Sie stellen dazu eine anonyme Voranfrage bei den in Frage kommenden BU-Anbietern.
Empfiehlt sich ein Wechsel, ist auf das Timing zu achten, damit nicht doppelt Beiträge entrichtet werden müssen oder eine Absicherungslücke entsteht. Wie erwähnt, sollte die alte BU erst gekündigt werden, wenn die Zusage für den neuen Vertrag sichergestellt ist. Hier ist die jeweilige Kündigungsfrist zu beachten, die bei einer jährlichen Beitragszahlung anders ausfallen kann als bei einem monatlichen Einzug.