Neu: Innovationsklausel bei SIGGI Betriebliche Rente – dynamisch für die Zukunft aufgestellt
Bleiben Sie am Puls der Zeit – mit der neuen Innovationsklausel. Dieses innovative Feature bietet Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden einen echten Mehrwert und stärkt Ihre Beratungsposition.
Die Innovationsklausel ermöglicht es, bAV-Verträge auch nach Vertragsabschluss an zukünftige Produktentwicklungen und Marktgegebenheiten anzupassen. So profitieren Ihre Kundinnen und Kunden auch langfristig von den neuesten Innovationen, ohne dass komplizierte Vertragsänderungen notwendig sind.
Denken Sie beispielsweise an neue, attraktivere Verrentungsformen oder zusätzliche Leistungsbausteine, die kurz vor Rentenbeginn verfügbar werden. Dank der Innovationsklausel können Ihre Kundinnen und Kunden diese Optionen wählen und ihre Versorgung optimal an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Die Innnovationsklausel ist Ihr starkes Argument in Ihrer Beratung
Neu: Fondsöffnungsklausel bei SIGGI Betriebliche Rente – mehr Flexibilität und garantierte Sicherheit.
Mit der neuen Produktgeneration ab 2025 führt SIGNAL IDUNA die Fondsöffnungsklausel ein. Damit können Kundinnen und Kunden auch von der zukünftigen Erweiterung unserer Fondspallette profitieren. Wird ein neuer Fonds für vergleichbare SIGNAL IDUNA Produkte eingeführt, kann dieser auch für bestehende Verträge genutzt werde, um so flexibel auf Marktveränderungen und neue Trends zu reagieren.
Apropos neue Fonds: Wir haben unsere Fondspalette um einen neuen Islamic-Fonds erweitert. Ab sofort kann der iShares MSCI EM Islamic UCITS ETC (IEB00B27YCP72) gewählt werden.