SI WorkLife: Weitere Produktverbesserungen zum Goldenen Herbst

Der Einkommensschutz SI WorkLife wurde in den ersten Monaten hervorragend angenommen – und es kommt noch besser: Seit dem 7. Juli gelten weitere Produktverbesserungen.

Veröffentlicht am 24. September 2020

SI WorkLife KOMFORT(-PLUS) und EXKLUSIV(-PLUS)

Bisher durfte das Verhältnis von Berufsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsrente zum Einkommen maximal 60 Prozent betragen. Diese Grenze wurde nun auf 70 Prozent angehoben. Das bedeutet:

Die versicherte BU-/GF-Rente darf

  • 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens der letzten 3 Jahre nicht übersteigen bzw.
  • 70 Prozent des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre nicht übersteigen.

SI WorkLife EXKLUSIV(-PLUS)

Verbessert wurden auch die Regelungen für Schüler „mit Ausbildungsvertrag in der Tasche“. Hat ein Schüler den Ausbildungsvertrag schon unterschrieben und möchte jetzt – noch als Schüler – eine BU bei uns abschließen, dann zählt für die Berufsgruppeneinstufung grundsätzlich der „Beruf“ bei Vertragsunterschrift. Falls der Ausbildungsberuf „besser“ eingestuft wird, ist unter folgenden Rahmenbedingungen bereits ein Abschluss auf Grundlage des zukünftigen Ausbildungsberufs möglich:

  • Versicherungsbeginn muss mit Ausbildungsbeginn identisch sein; also z. B. 01.08.2020.
  • Aufnahme im Antrag unter Sonstiges: „Ich bin heute noch Schüler/-in, beginne aber zum 01.08.2020 eine Ausbildung zum/zur …“
  • Vorausdatierung bis 6 Monate möglich (also z. B. Antragsaufnahme im Februar mit Beginn 01.08.2020)

 

Übrigens bekommen Sie Ihre Provision, sobald SIGNAL IDUNA die Policierung verarbeitet hat.

Verbesserungen für Beamte

Die SIGNAL IDUNA hat sich mit SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS im stark umkämpften Markt der Dienstunfähigkeitsabsicherungen so gut platziert, dass unser größter Mitbewerber kurzfristig ebenfalls Produktverbesserungen eingeführt hat. Mit den Sommer-Neuerungen von SI WorkLife gehen wir erneut in die Offensive:

 

  • Im wichtigen Bereich der Absicherung von Polizeibeamten verbessern wir unsere Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel deutlich – bei unverändertem Beitrag.
  • Für alle Beamten gelten in vielen Bereichen höhere pauschal versicherbare Renten.

 

Die Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel für SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS zeichnet sich zukünftig durch folgende Top-Features aus:

 

  • Die Leistungsdauer der DU-Rente bei Vollzugsdienstunfähigkeit bleibt für Beamte grundsätzlich bei 72 Monaten.
  • Neu: Bei einem Dienstunfall werden bei Beamten auf Probe und Widerruf die Leistungen weitergezahlt, solange die Beamten Versorgungsbezüge von ihrem Dienstherrn erhalten (max. bis zum Ende der Leistungsdauer).
  • Neu: Beamte auf Lebenszeit erhalten ebenfalls so lange die Leistungen, wie der Dienstherr Versorgungsbezüge zahlt (max. bis zum Ende der Leistungsdauer).
  • Neu: Leistung für maximal 36 Monate bei einem Laufbahnwechsel des Beamten auf Lebenszeit, sofern er dafür eine Ausbildung durchläuft.
  • Top: Die Verbesserungen der Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel werden auch für alle bisherigen Abschlüsse der PG LV 2020 (SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS) angewendet! Mit dem ersten regulären Nachtrag erhalten Ihre Kunden das schwarz auf weiß.

 

Damit sieht die Absicherung von Polizeibeamten des Vollzugsdienstes wie folgt aus:

Höhere versicherbare Monatsrenten

Die pauschal versicherbaren Rentenhöhen werden insbesondere für höhere Besoldungsgruppen spürbar angehoben. Damit haben Sie bis einschließlich zur Besoldungsgruppe A7 ein besseres Angebot als ein großer Mitbewerber und danach in jeder Besoldungsgruppe ein ebenbürtiges! Mit den neuen Renten können Sie auch Beamten, die sich üblicherweise in höheren Besoldungsgruppen bewegen wie etwa Lehrer, auch ohne Beamtenversorgungsanalyse deutlich höhere Renten anbieten als bisher. Sollte das im Einzelfall gegebenenfalls noch nicht reichen, steht der Weg über die Beamtenversorgungsanalyse unverändert offen.

Konkret sehen die Anhebungen wie folgt aus:


 

Unterlagen in Maklerportal und Beratungssoftware

Alle Produktneuerungen können Sie im Detail in der Produktbroschüre nachlesen, die wir zum 7. Juli entsprechend aktualisiert ins Maklerportal eingestellt haben. Auch die neue Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel finden Sie seit dem 7. Juli 2020 im Maklerportal sowie in den Angeboten der Beratungssoftware.

Vorschläge mit den erhöhten pauschalen Renten für Beamte können ebenfalls über die Beratungssoftware erstellt werden. Die Anpassung der entsprechenden Hinweistexte bei der Angebotserstellung wird in den nächsten Wochenerfolgen.
Sie sehen also: Auch ein sehr gutes Produkt lässt sich noch optimieren. In diesem Sinne werden wir weiter daran arbeiten, für Ihre Kunden den besten Schutz am Markt bereitzustellen.