1) Flexible Anpassung des Garantieniveaus während der Laufzeit:
Sie können die Garantiesumme während der Ansparzeit für Ihre Kunden erhöhen, wenn beispielsweise aufgrund einer guten Entwicklung der Kapitalmärkte bereits vor Rentenbeginn das Vertragsguthaben den ursprünglichen Garantiewert überschreitet.
2) Option Sicherheit+:
Bei Versicherungsbeginn oder aber auch im Nachgang haben Ihre Kunden hier die Option, dass künftige Erträge automatisch zur Erhöhung des Garantieniveaus verwendet werden. (Der Garantieplan kann erst ab einer Vertragsdauer von 10 Jahren eingeschlossen werden.)
3) Option Ablaufmanagement+:
Als weiteren Sicherheitsanker kann die Option Ablaufmanagement+ in den Vertrag eingeschlossen werden. Diese sorgt dafür, dass in den letzten 6 bzw. 4 Jahren vor Rentenbeginn das Vertragsguthaben systematisch, jährlich in sichere Anlagen umgeschichtet wird. (Das Ablaufmanagement+ kann erst ab einer Vertragsdauer von 10 Jahren eingeschlossen werden.)
4) Einkommensschutz
Ihre Kunden haben die Möglichkeit ihre private Altersvorsorge um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu ergänzen. Dabei übernehmen wir, im Falle einer Berufsunfähigkeit, die Zahlung der Beträge für die Rentenversicherung. Zusätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsrente einschließen.
5) Beitragsrückgewähr
In der Ansparzeit kann für den Falle des Todes eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Diese garantiert, dass im Todesfall der versicherten Person mind. die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden.
Optionen während des Rentenbezugs:
1) Rentengarantiezeit:
Für die Zeit des Rentenbezugs kann eine Rentengarantiezeit integriert werden. Diese garantiert, dass im Todesfall der versicherten Person die Rente bis Ablauf der Rentengarantiezeit weitergezahlt wird.
2) Todesfallleistung
Alternativ zur Rentengarantiezeit kann eine einmalige Todesfallleistung vereinbart werden. Verstirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Todesfallleistung im Rentenbezug, wird die Summe der noch ausstehenden Renten in einer Summe als Todesfallleistung ausgezahlt.
3) Kapitalrückgewähr im Rentenbezug
Anstelle der Todesfallleistung kann eine einmalige Auszahlung des Vertragsguthabens abzüglich der bereits ausgezahlten Renten vereinbart werden. Diese wird als Todesfallleistung ebenfalls in einer Summe ausgezahlt.