BU für Polizisten: Polizeidienstunfähigkeit muss extra abgesichert werden

Etwa jeder sechste Beamte muss während seiner Berufslaufbahn aus gesundheitlichen Gründen den Dienst quittieren. Vollzugsbeamte wie Polizisten oder Feuerwehrleute sind hier besonders stark betroffen, denn sie werden im Job körperlich und psychisch stark beansprucht. Wenn Polizisten etwa durch einen Unfall im Einsatz dienstunfähig werden, erhalten sie i.d.R. ein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn.

Veröffentlicht am 29. Juni 2020

Das Ruhegehalt  beträgt – vor allem in jungen Jahren -  oft viel weniger als die bisherigen Bezüge und wird anhand der Anzahl der bisherigen Dienstjahre berechnet. Ein junger nach fünf Jahren Ausbildung und Probezeit gerade auf Lebzeit verbeamteter Polizist erhält bei einer Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer Dienstunfähigkeit wahrscheinlich noch die amtsunabhängige Mindestversorgung. Diese beträgt 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zuzüglich 30,68 Euro (Regelung des Bundes). Nach 40 Jahren Dienst beläuft sich das Ruhegehalt auf maximal 71,75 Prozent der bisherigen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Ein weiterer Nachteil: Ist eine Erkrankung oder ein Freizeitunfall Ursache für die Dienst-unfähigkeit, vermindern sich die Ansprüche zusätzlich durch Versorgungsabschläge. Eine private Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive einer sehr guten Dienstunfähigkeitsabsicherng (BU) ist daher für alle Polizisten äußert sinnvoll.

 

Polizeidienstunfähig, aber nicht berufsunfähig

Die Definitionen von berufsunfähig und polizeidienstunfähig sind jedoch nicht deckungsgleich. Ein Polizeibeamter ist laut Paragraf 4 BpolBG dienstunfähig, falls er „den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt“. Darüber entscheidet der Dienstherr.

Wird der Polizist etwa im Einsatz verletzt und kann danach seine Hand nicht mehr so benutzen, dass er eine Waffe führen kann, gilt er als polizeivollzugsdienstunfähig. Wird er deshalb aus dem Polizeivollzugsdienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt ist es gut, wenn er eine Dienstunfähigkeitsabsicherung inklusive Vollzugsdienstunfähigkeitsab-sicherung hat.

Da sich nur wenige Anbieter auf diese Zielgruppe spezialisiert haben – die PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft, die zur SIGNAL IDUNA Gruppe gehört, ist eine solche Ausnahme – sollten Polizisten im Beratungsgespräch mit ihrem Makler unbedingt auf einen BU-Tarif mit einer auf ihren Beruf abgestimmten Dienstunfähigkeitsklausel bestehen.

Dies gilt übrigens ganz besonders auch für Polizeianwärter (Beamte auf Widerruf), und Beamte auf Probe, denn sie sind noch weitaus mehr gefährdet. Polizeianwärter befinden sich in der Ausbildung. Kommt es zu einem Freizeitunfall, einer Krankheit oder sogar einer Dienstbeschädigung, werden sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen und erhalten keinerlei Versorgung. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, wo sie allenfalls auf die völlig unzureichende staatliche Erwerbsminderungsrente hoffen können. Lediglich bei einem Dienstunfall kann ein Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag bestehen. Auch dieser reicht aber in der Regel nicht aus um den gewünschten Lebensstandard zu halten.

Und auch Beamte auf Probe erhalten noch nicht in allen Fällen ein Ruhegehalt. Gerade die häufigste Ursache für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit – Krankheit oder Freizeitunfall – führt dann immer noch zur Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.