Holen Sie junge Kunden da ab, wo sie stehen (bzw. wischen)

Für junge Menschen ist das Smartphone wie ein eigenes Körperteil. Ein guter Gesprächsansatz für Makler: Die Smartphone-Nutzung gehört zu den Grundfähigkeiten, die mit SI WorkLife versicherbar sind – dank EXKLUSIV-Option mit späterer Upgrade-Möglichkeit auf BU-Schutz.

Veröffentlicht am 25. März 2021

Die meisten Versicherungsvermittler sind nicht mit digitalen Medien aufgewachsen. Die innige Beziehung, welche die heute unter 30-Jährigen zu ihren Smartphones pflegen, ist für sie daher nicht immer nachvollziehbar. Vor allem für die Teenager-Eltern unter ihnen. Tatsache ist aber, dass ein Leben ohne Smartphone für die junge Generation schlicht nicht mehr vorstellbar ist.

Für Sie als Makler liegt darin ein guter Gesprächsansatz: Ihre jungen (potenziellen) Kunden werden vermutlich staunen, wenn sie erfahren, dass auch die Smartphone-Nutzung versicherbar ist. Sie gehört zu den 20 Grundfähigkeiten, die der Tarif KOMFORT-PLUS im Rahmen der Einkommensschutz-Lösung SI WorkLife abdeckt.

Damit genießen Ihre jungen Kunden zu günstigen Prämien umfassenden Schutz und können sich zugleich die Möglichkeit offenhalten, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen EXKLUSIV-Tarif für BU-Schutz zu wechseln: Bis zum Abschlussalter von 30 Jahren können sie mit der Grundfähigkeitspolice KOMFORT oder KOMFORT-PLUS einsteigen und so 12 bzw. 20 Grundfähigkeiten - plus Pflegebedürftigkeit und Demenz -  absichern, die für die Erwerbsfähigkeit eine wesentliche Rolle spielen können. Bereits bei Verlust einer dieser Fähigkeiten tritt der Leistungsfall ein.

 

Der Schutzumfang kann mit dem Einkommen wachsen

Wenn die jungen Kunden im Beruf Fuß gefasst haben und ihr Budget wächst, können sie, zu bestimmten Anlässen, die EXKLUSIV-Option ziehen und ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Berufsunfähigkeitspolice EXKLUSIV oder EXKLUSIV-PLUS wechseln. Die beiden BU-Tarife vereinen alles, was man von einem hochwertigen Berufsunfähigkeitsschutz erwartet – und die PLUS-Variante bietet noch einiges mehr.

Das Umtauschrecht kann bis zum Abschluss des 35. Lebensjahres ausgeübt werden. Als Anlass genügen bestimmte berufliche Meilensteine, nach denen jeweils ein halbes Jahr gewechselt werden kann: ein erfolgreicher Studienabschluss an einer Hochschule oder Fachhochschule, eine bestandene Meisterprüfung, der Abschluss eines Arbeitsvertrages (unbefristet oder über mindestens ein Jahr) im Anschluss an eine bestandene Ausbildung, die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit oder eine Gehalts- bzw. Gewinnsteigerung um mindestens 10 Prozent. Die BU-Rente ist auf die Höhe der zuvor vereinbarten Grundfähigkeitsrente begrenzt, auch Versicherungs- und Leistungsdauer werden übernommen.

Bei Versicherungsbeginn bis zum 01.06.2021 gibt es zusätzliche interessante Anlässe, zu denen ein vollständiger oder teilweiser Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Diese sind: der Eintritt in die gymnasiale Oberstufe, Ausbildungsbeginn, erstmaliger Beginn einer (Fach)Hochschulstudiums inklusive dualen und Fernstudiengängen oder der Start in die Beamtenlaufbahn als Beamter auf Widerruf.

Mit dieser Wechseloption ermöglicht SI WorkLife auch jungen, wenig liquiden Menschen den Abschluss einer effektiven Einkommensschutz-Lösung. Ihren in der Regel noch guten Gesundheitszustand können sie so gewissermaßen „konservieren“ und für den späteren BU-Schutz nutzen. Das ist Versicherungsschutz, der mit den Möglichkeiten und Ansprüchen wächst.