Achten Sie auf die DU-Klausel!

Das Thema Dienstunfähigkeitsklausel ist bei Beamten relevant bei der Absicherung ihrer Arbeitskraft. Die Gestaltungen sind vielfältig. Wir beleuchten die Hintergründe.

Veröffentlicht am 28. Mai 2020

Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung enden 16 Prozent der Karrieren von Beamten durch eine Dienstunfähigkeit. Beamte und Beamtenanwärter, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen, sollten daher darauf achten, dass ihr ausgewähltes BU-Produkt eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält. Denn die Definitionen für berufsunfähig und dienstunfähig sind nicht deckungsgleich. Die Dienstunfähigkeit des Beamten wird von einem Amtsarzt festgestellt. Die Entlassung oder Ruhestandsversetzung dieses dienstunfähigen Beamten erfolgt durch den Dienstherrn.

Eine vollumfassende DU-Klausel ist zum Beispiel so formuliert, dass ein Beamter des öffentlichen Dienstes als berufsunfähig betrachtet wird, wenn „dieser wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird”. Durch diese Formulierung erhält der Beamte die vereinbarte monatliche BU-Rente ausbezahlt Eine eigene ärztliche Überprüfung des amtsärztlich festgestellten medizinischen Grundes erfolgt durch den Versicherer in der Regel nicht. Auf das Recht, eine mögliche vorvertragliche Anzeigepflicht-verletzung zu überprüfen, verzichtet der Versicherer nicht.

 

Unzureichende Klauseln sind nachteilig

Unzureichende Klauseln vermitteln dem Kunden oftmals ein falsches Gefühl, gut abgesichert zu sein. Wenn die Klauseln unzureichend formuliert sind, etwa wenn ein Beamter als berufsunfähig betrachtet wird, wenn dieser „wegen einer allgemeinen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird” oder wenn er „vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen einer allgemeinen Dienstunfähigkeit  in den Ruhestand versetzt wird”. Denn bei diesen unvollständigen Klauseln sind Beamtenanwärter und oftmals auch Beamte auf Probe ausgeschlossen. Diese werden bei amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt und ohne Beamtenrechtliche Versorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Deshalb ist es so wichtig, dass in den Bedingungen des Versicherers auch die Entlassung aufgrund amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit geregelt wird.

Auch DU-Klauseln, die zeitlich begrenzt und zum Beispiel nur bis zum 50. Lebensjahr gelten, sind nachteilig. Wird der Beamte später dienstunfähig, reicht das gegebenenfalls nicht für die Auszahlung der BU-Rente. Er muss eine weitere medizinische BU-Prüfung über den Versicherer absolvieren, was sehr nachteilig ausfallen kann.

„Unechte“ DU-Klauseln verweisen demgegenüber auf die Definition der Berufsunfähigkeit. Das bedeutet: Falls ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, „beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Definition der Berufsunfähigkeit“. Auch hier wird der BU-Fall erst nach weiterer ausführlicher Prüfung des Versicherers anerkannt.

 

DU-Klauseln ohne Aufschlag

Versicherungsvermittler sollten daher bei Beamten als Kunden stets prüfen, ob die allgemeine DU-Klausel in den BU-Bedingungen eingeschlossen ist. Der Versicherer sollte dabei in den Bedingungen geregelt haben, dass der Beamte als berufsunfähig gilt, wenn er – vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.  Leistungsstarke Produkte bieten diese Option ohne einen Aufschlag bei den Beiträgen an. Der Weg zur Leistung ist somit wesentlich einfacher und schneller möglich als über einen vollständigen BU-Leistungsantrag, bei dem häufig weitere medizinische Expertengutachten erstellt werden müssen. Ebenfalls empfehlenswert ist es, wenn die allgemeine Dienstunfähigkeit in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt ist und nicht über eine Klausel bei Bedarf eingeschlossen werden muss. Denn bei einer Klausel müsste der Kunde, der während der Laufzeit seines Berufsunfähigkeits-vertrages verbeamtet wird, erst dem Versicherer Bescheid sagen, damit das neu hinzu-gekommene Risiko der Dienstunfähigkeit ebenfalls abgesichert ist.

BU-Produkte mit sogenannten echten Klauseln bieten unter anderem Die Bayerische, Condor, DBV, Debeka und SIGNAL IDUNA an.