Oftmals wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Rahmen einer bAV in Form einer Direktversicherung umgesetzt. Dabei werden die BU-Beiträge direkt aus dem Gehalt finanziert. Insofern ergibt sich eine staatliche Förderung der BU über die bAV mit einer entsprechend geringeren Nettolohnbelastung.
Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer, nicht der Arbeitnehmer. Diese Form der BU hat Vor- und Nachteile und kann angesichts der bAV-Regeln recht komplex ausfallen. Ein versierter Versicherungsmakler kann hier mit entsprechend durchdachten Vorschlägen und Zugriff auf leistungsstarke BU-Tarife bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer punkten.
Gruppenverträge schon ab zehn Arbeitnehmern
Die Absicherung über die bAV ist in der Ansparphase für den Arbeitnehmer in jedem Fall günstiger, da er über die Direktversicherung die Sozialversicherungsbeiträge einspart. In einigen Fällen können Gruppenverträge mit vereinfachten Gesundheitsfragen angeboten werden. Hier wird ein Kollektiv von Arbeitnehmern zusammengefasst. Dies ist auch schon für kleinere mittelständische Unternehmen möglich.
SIGNAL IDUNA etwa bietet eine selbstständige BU im Rahmen einer bAV unter dem Namen SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS bAV an. „Wir können Sonderkonditionen über einen Firmen-Kollektivvertrag gewähren, wenn zu einem einheitlichen Beginn mindestens zehn bAV-Verträge angemeldet werden“, sagt Michael Hinz, zuständig für das Marktmanagement Leben, Unfall und Finanzzweige der SIGNAL IDUNA Gruppe. Wenn der Arbeitgeber zudem noch einen Zuschuss gewährt, in dem er zum Beispiel seine Sozialversicherungs-Ersparnis an den Arbeitnehmer weitergibt, wird die Arbeitskraftabsicherung über die Betriebsrente finanziell noch attraktiver.
Beitragsfreistellungen möglich
Auf der anderen Seite ist die BU-Rente im Leistungsfall voll zu versteuern und wird zusätzlich mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt. Zu Bedenken ist auch, dass bei einer längeren Krankheit die Lohnfortzahlung in der Regel nach sechs Wochen aufhört. Damit endet auch die Bezahlung der BU-Beiträge im Rahmen der bAV. Der Vertrag wird dann häufig beitragsfrei fortgeführt und der BU-Schutz dadurch reduziert. Wenn der BU-Fall später eintritt, kann nur noch ein Teil der ursprünglich vereinbarten Leistungen ausgezahlt werden. Alternativ können Versicherte den Vertrag privat bedienen.
Auch eine mögliche Elternzeit kann sich auf die BU im Rahmen einer bAV auswirken. Wichtig ist daher, dass der BU-Vertrag für diesen Fall eine möglichst große Zeitspanne umfasst, in der das Vertragsverhältnis ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederaufgenommen werden kann.
Was passiert bei Jobwechsel?
Ein wesentlicher Punkt ist die Frage, was bei einem Wechsel des Arbeitgebers mit der BU-Absicherung geschieht. Der BU-Vertrag kann im Rahmen der bAV mitgenommen werden, wenn der neue Arbeitgeber zustimmt. In der Praxis ist das nicht immer der Fall, denn gesetzlich muss lediglich eine Möglichkeit der bAV angeboten werden, ein Anspruch auf Fungibilität von bestehenden Verträgen besteht nicht.
„Aus unserer Sicht ist die betriebliche BU-Versicherung bei Ausscheiden so zu behandeln wie eine betriebliche Rentenversicherung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können sowohl die Versicherungsvertragliche Lösung als auch die Regelungen zur Portabilität genutzt werden“, sagt SIGNAL-IDUNA-Experte Hinz. Da die SIGNAL IDUNA-Produkte alle Voraussetzungen erfüllen, seinen keine Probleme bei einem Arbeitgeberwechsel zu erwarten.
Falls eine direkte Weiterführung nicht möglich ist, kann der Arbeitnehmer den Vertrag entweder beitragsfrei stellen oder privat weiterführen. Die angesparten Beiträge und der Anspruch auf Leistung bleiben in jedem Fall erhalten. Möglich ist natürlich auch ein neuer BU-Abschluss im Rahmen der Betriebsrente des neuen Arbeitgebers mit einer neuen Gesundheitsprüfung. Dies kann mit Nachteilen verbunden sein, denn das Eintrittsalter ist höher und womöglich ist der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers schlechter als zu Beginn des Altvertrags. Experten empfehlen daher, eine bestehende bAV inklusive BU bereits bei den Vertragsverhandlungen mit dem neuen Arbeitgeber entsprechend zu berücksichtigen. Ein versierter bAV-Berater kann hier im Vorfeld unterstützen.