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Artikel lesenMit Urteil vom 11. Dezember 2024 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen: IV ZR 498/21), dass die Kündigung der umstrittenen AXA Unfall-Kombirente rechtmäßig war. Der Entscheidung ging ein mehrjähriger Rechtsstreit voraus, da die Verbraucherzentrale Hamburg die Kündigungen für unzulässig hielt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale war die AXA Unfall-Kombirente als kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung vermarktet worden und sei - aufgrund von Elementen der Berufsunfähigkeitsversicherung – auch keine reine Unfallversicherung. Von daher sei sie nicht ohne Weiteres einseitig kündbar. AXA hingegen betrachtete das Produkt als Sachversicherung, die eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer zulässt. Dieser Ansicht folgte auch der BGH.
Diese BGH-Entscheidung hat keine Auswirkungen für die SIGNAL IDUNA Grundfähigkeitsversicherung.