BGH-Urteil zur Unfall-Kombi-Rente: Keine Auswirkungen SIGNAL IDUNA

Entwarnung für Maklerinnen und Makler: Das jüngste BGH-Urteil zur Kündigung der AXA Unfall-Kombi-Rente (Az. IV ZR 498/21) hat keine Auswirkungen auf die SIGNAL IDUNA Grundfähigkeits­versicherungen SI WorkLife KOMFORT / -PLUS.

Veröffentlicht am 07. April 2025

Text

Mit Urteil vom 11. Dezember 2024 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen: IV ZR 498/21), dass die Kündigung der umstrittenen AXA Unfall-Kombirente rechtmäßig war. Der Entscheidung ging ein mehrjähriger Rechtsstreit voraus, da die Verbraucherzentrale Hamburg die Kündigungen für unzulässig hielt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale war die AXA Unfall-Kombirente als kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung vermarktet worden und sei - aufgrund von Elementen der Berufsunfähigkeitsversicherung – auch keine reine Unfallversicherung. Von daher sei sie nicht ohne Weiteres einseitig kündbar. AXA hingegen betrachtete das Produkt als Sachversicherung, die eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer zulässt. Dieser Ansicht folgte auch der BGH.

Diese BGH-Entscheidung hat keine Auswirkungen für die SIGNAL IDUNA Grundfähigkeitsversicherung.

Was bedeutet das Urteil für die SIGNAL IDUNA Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife KOMFORT / -PLUS?

SI WorkLife KOMFORT / -PLUS ist eine reine, eigenständige Grundfähigkeitsversicherung und als Teil der SI WorkLife Familie ein Produkt der Lebensversicherung.  Damit bestehenden entscheidende Unterschiede zu der Unfall-Kombirente der AXA.

Die Kalkulation des SI WorkLife Grundfähigkeitsschutzes erfolgt entsprechend aufsichtsrechtlicher Vorgaben für die Lebensversicherung. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der SIGNAL IDUNA Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife KOMFORT / -PLUS ist dementsprechend kein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen.

Highlights SI WorkLife KOMFORT / -PLUS

Viele weitere Highlights sprechen für dieGrundfähigkeitsversicherung von SIGNAL IDUNA :

  • 16 (SI WorkLife KOMFORT) bzw. 25 (SI WorkLife KOMFORT-PLUS) Grundfähigkeiten versichert. Darüber hinaus ebenfalls Leistung bei Pflegebedürftigkeit und Demenz
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit optional. Auszahlung der Rente für maximal 24 Monate
  • Keine explizite Frage nach Psychischen Vorerkrankungen – auch nicht bei Einschluss der AU-Klausel
  • Leistungseinschluss einer Infektionsklausel bei Tätigkeitsverbot aufgrund behördlicher Entscheidung oder eines Hygieneplanes im SI WorkLife KOMFORT-PLUS
  • Optionale Worst-Case Kapitalhilfe bei schwerer Erkrankung
  • Recht auf einen Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Mehrbeitrag für bis 30-Jährige vereinbar. Die Option kann einmalig, bei Vorliegen eines Wechselgrundes, bis zum vollendeten 35. Lebensjahr genutzt werden. Die Option umfasst 14 Wechselgründe, es gibt keine Wartezeiten für einen Wechsel, das Wechselrecht besteht 12 Monate nach Eintritt des Wechselgrundes.

Sprechen Sie Ihre Kunden aktiv auf die Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung von SIGNAL IDUNA an und nutzen Sie die Gelegenheit, bestehende Verträge zu überprüfen.

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