Viele dienstjunge Beamte unterschätzen das finanzielle Risiko einer Dienstunfähigkeit massiv. Denn ihr Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn ist in den ersten Jahren minimal oder nicht vorhanden.
- Beamte auf Widerruf: Diese Gruppe steht im Falle einer Dienstunfähigkeit vor dem „sprichwörtlichen Nichts“. Sie werden in der Regel ohne eine beamtenrechtliche Versorgung entlassen und müssen sich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen.
- Beamte auf Probe: Auch hier ist die Versorgung stark eingeschränkt und reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern.