Erhöhung der tarifvertraglichen Altersvorsorgebeiträge

Höhere Beiträge, stärkere Vorsorge: Attraktive Verbesserungen in der betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Kundinnen und Kunden im Einzelhandel.

Veröffentlicht am 20. Januar 2025

2 Frauen klatschen miteinander ab

Gute Nachrichten für Ihre Kundinnen und Kunden im Einzelhandel. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geeinigt.  Das bedeutet für Ihre Kundinnen und Kunden und deren  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktivere Leistungen und eine verbesserte Absicherung für die Zukunft. Nutzen Sie diese positiven Veränderungen, um Ihre Beratungsgespräche zu bereichern und neue Abschlüsse zu generieren.

Konkret steigen zum 01.01.2025 folgende Leistungen:

  • Höherer Arbeitgeberbeitrag: Der Arbeitgeberbeitrag für Vollzeitbeschäftigte steigt von 300 Euro auf beachtliche 420 Euro jährlich. Auch für Auszubildende gibt es eine spürbare Erhöhung von 150 Euro auf  210 Euro jährlich. Das bedeutet eine deutlich verbesserte finanzielle Grundlage für die Altersvorsorge der Beschäftigten.
  • Mehr Arbeitgeberzuschuss: Der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung wird von 10 % auf  15 % angehoben.  Das macht die bAV für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch attraktiver und ermöglicht einen deutlich höheren Vermögensaufbau für die Zukunft.

Die verbesserten Konditionen bieten Ihnen ein starkes Argument für die betriebliche Altersvorsorge. Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden im Einzelhandel aktiv auf die Veränderungen an und überzeugen Sie sie von den Vorteilen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zeigen Sie im Beratungsgespräch die Vorteile unserer zielgruppenspezifischen Verkaufsunterlagen und exzellenten Produkte auf.

Wir unterstützen Sie mit dem speziellen Marketingpaket für Ihre Firmenkundinnen und Firmenkunden.

Die SIGNAL IDUNA ist langjähriger Partner des Handelsverbands Deutschland (HDE). In Zusammenarbeit mit dem HDE haben wir gemeinsam zielgruppenspezifische Kommunikationsunterlagen und einen gemeinsamen Internetauftritt entwickelt Betriebliche Altersversorgung im Einzelhandel ­ SIGNAL IDUNA

Fordern Sie jetzt Ihre exklusiven Werbeunterlagen gerne bei uns an:
handel@signal-iduna.de.

 

Ein weiterer Vorteil: Gemäß den Tarifverträgen über tarifvertragliche Altersvorsorge ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten bei Einstellung auf seinen Anspruch hinzuweisen (z. B. durch einen Aushang im Betrieb). Mit unseren speziellen Unterlagen bieten Sie Ihren Kunden einen echten Mehrwert bei der Kommunikation.

Exzellentes Produktangebot von SIGNAL IDUNA

Mit der Tarifvertragsdynamik bietet SIGNAL IDUNA ein besonderes Produkt-Highlight an: Ist die Tarifvertragsdynamik vereinbart, erfolgen künftige tarifvertragliche Erhöhungen der Arbeitgeberbeiträge im bestehenden Vertrag per einfacher Willenserklärung. Im Neugeschäft sollte die Tarifvertragsdynamik immer eingeschlossen werden.

Seit dem 01.01.2025 bietet SIGNAL IDUNA im Neugeschäft der betrieblichen Altersversorgung ihren Kundinnen und Kunden, die ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis haben, wieder eine Beitragsgarantie von bis zu 100 % an. Zudem sehen die Tarifverträge im Einzelhandel grundsätzlich eine Beitragsgarantie vor. Wir empfehlen deshalb, immer die maximal mögliche Beitragsgarantie (also bis zu 100 %) anzubieten.

Mit Gründung der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG sind alle Produkte, der Vertrieb und die Kapitalanlagen von Beginn an konsequent nachhaltig ausgerichtet.

Zum zweiten Mal in Folge erhält SIGNAL IDUNA die Höchstnote „exzellent“ im bAV-Kompetenzrating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Das unabhängige Institut bewertet alle zwei Jahre die Kompetenz namhafter Versicherer im bAV-Bereich.

Kennen Sie und ihre Kundinnen und Kunden schon unsere digitale Serviceleistung für die bAV-Verwaltung?

Mit unserem SIGNAL IDUNA bAVnet können Sie und Ihr Kunde die Verträge der betrieblichen Altersversorgung ganz einfach selbst, direkt und digital verwalten.

Hier gelangen Sie zur Demo-Version: SI bAVnet – Signal Iduna – bAV-Verwaltung.

 

Tipp: bAV regelmäßig auf den Prüfstand stellen

  • Passt die Höhe der Beiträge noch zum aktuellen Umfeld?
  • Sind die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen rechtssicher formuliert?
  • Weiß die Belegschaft eigentlich, was der Arbeitgeber leistet?
  • Die Belegschaften unterliegen heute einem schnellen Wandel. Nutzen die Beschäftigten die Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung? Falls ja, passen die Beiträge noch zur Versorgungssituation oder sollte hier eine Anpassung erfolgen?

Ein Kommunikationskonzept kann hier hilfreich sein und die Durchdringung im Betrieb steigern.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um mit Ihren Firmenkunden ins Gespräch zu kommen. Ihr Key-Account Manager Lebensversicherung unterstützt Sie dabei gerne.

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