Arbeitskraftabsicherung noch günstiger – durch Rückdatierung

Zukünftig können SI-WorkLife-Verträge um fast drei Monate rückdatiert werden. Das kann sich  lohnen, weil den zusätzlichen Monatsbeiträgen langfristig eine höhere Prämienersparnis gegenüberstehen kann.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

Schon bisher war eine Rückdatierung beim Abschluss einer Grundfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem SI-WorkLife-Angebot möglich, allerdings nur bis zum 1. des laufenden Monats. Hier genießen Sie und Ihre Kunden in Zukunft größere Freiheit: Der mögliche Zeitraum wird um zwei Monate ausgedehnt, sodass ab 2021 bis zum drittletzten vergangenen Monatsersten rückdatiert werden kann. Das bedeutet also konkret:

Im Januar und Februar 2021 abgeschlossene Verträge können auf den 1. Dezember 2020 rückdatiert werden.

Mit dem früheren Versicherungsbeginn realisieren Ihre Kunden attraktives Sparpotenzial: Zwar müssen anfangs ein oder zwei Monatsbeiträge mehr entrichtet werden; da das niedrigere Eintrittsalter aber zu einer geringeren Prämie führt, zahlen die Kunden über die Vertragslaufzeit hinweg in der Regel insgesamt deutlich weniger.

Ein weiteres Argument in einer langen Reihe, die für den Abschluss einer SI-WorkLife-Police sprechen. Vor allem aber sind es natürlich die Leistungen und Prämien, die überzeugen.