Ein Überblick über die neuen gesetzlichen Änderungen
Ob die Anhebung des gesetzlichen Rentenwerts, die neue Rückkehroption zur Rentenversicherungspflicht für Minijobber, das neue Grundsicherungsgeld oder gestiegene Pfändungsfreigrenzen – zur Jahresmitte 2026 hat sich Einiges im Sozialversicherungs- und Pfändungsrecht gerändert.
Die folgende Aufzählung liefert Ihnen einen schnellen und kompakten Überblick über die relevantesten Fakten:
Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung
Der aktuelle Rentenwert wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt.
Dieser Wert ist von 40,79 Euro auf 42,52 Euro gestiegen. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet das einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.
Der höhere aktuelle Rentenwert bewirkt darüber hinaus eine Erhöhung der Freibeträge bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten.
Der Rentenwert gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt wert ist. Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre entsprechend ihres Verdienstes: Wer in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt (2026 geschätzt 51.944 EUR), bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Die Summe der jährlichen Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert plus weitere Faktoren ergeben dann die Rente.
Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern
Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das bedeutet:
Sie zahlen einen Eigenanteil von ihrem Verdienst. Im gewerblichen Bereich liegt dieser bei 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro entspricht dies 21,71 Euro. Im Privathaushalt ist der Eigenanteil mit 13,6 Prozent höher.
Minijobberinnen und Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Sie konnte nicht widerrufen werden.
Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können diese Entscheidung künftig einmalig rückgängig machen. Die Aufhebung wird ggfs. bei mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig wirksam. Sie endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
Die Vorteile der Pflichtbeitragszahlung für einen Minijobs sind:
Die Beiträge zählen für die Wartezeitanrechnung bei Alters- und Hinterbliebenenrenten, insbesondere auch für den Grundrentenzuschlag und können für eine bAV-Förderung genutzt werden.
Bürgergeld wird wieder zur Grundsicherung
Das Bürgergeldsystem wurde zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet: Die Geldleistung „Bürgergeld“ heißt nun „Grundsicherungsgeld“. Grundsätzlich soll wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Für die Altersvorsorge gibt es jedoch keine Auswirkungen.
Höhere Pfändungsfreigrenzen gemäß ZPO
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2026. Durch Rundungsvorschriften ist ein Nettolohn bis 1.589,99 EUR für Personen ohne Unterhaltspflicht pfändungsgeschützt.