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Sachversicherung

Schließen Sie die offene Flanke von Onlinehändlern

Wer einen Webshop betreibt, sieht sich nicht nur typischen Cyberrisiken wie Schadsoftware und Hackerangriffen ausgesetzt. Auch das Risiko einer Abmahnung ist immer gegeben. Entschärfen lässt es sich mit dem SI-Abmahnschutz.

26.04.2021

Mit heißer Nadel wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Onlineshops zusammengestrickt, um auf die Lockdown-bedingte Abwanderung der Konsumenten ins Internet zu reagieren. Der Onlinehandel erlebte schon zuvor einen stetigen Boom, doch mit den Einschränkungen des stationären Handels kam er erst richtig in Fahrt. Für viele Händler ist es zur Überlebensfrage geworden, die Kunden auch online zu erreichen.

Die große Hast beim Aufsetzen eines Webshops erhöht naturgemäß das Fehlerrisiko. Und dieses ist auch schon in normalen Zeiten nicht gering: Zum einen muss die Onlinepräsenz vor den einschlägigen Cyberrisiken geschützt werden, von Datendiebstahl über DoS-Attacken bis hin zu Cybererpressung; zum anderen sind die rechtlichen Anforderungen an Artikelbeschreibungen, Impressum, Datenschutz(erklärungen) oder die Verwendung externer Inhalte streng – und können schnell Abmahnungen nach sich ziehen. Ein Risiko, das viele Onlinehändler, nicht nur die Neulinge unter ihnen, nicht auf dem Schirm haben. Entsprechend groß ist die Bestürzung, wenn plötzlich ein vier- oder sogar fünfstelliger Betrag gezahlt werden muss, bloß wegen einer Unachtsamkeit.

Es lohnt sich, die Onlinehändler unter Ihren Kunden für dieses Risiko zu sensibilisieren. Denn man kann sich wirksam und kostengünstig dagegen wappnen: mit dem SI-Abmahnschutz.

Der Schutz beginnt bei der Prävention

Im SI-Abmahnschutz vereinen sich effektive Prävention und Restrisiko-Versicherung. Zur Vorbeugung wird die versicherte Webpräsenz automatisiert geprüft, unter anderem das Impressum, die AGB, Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrungen. So lassen sich viele potenzielle Abmahnungsgründe von vornherein beseitigen. Noch mehr Sicherheit bietet die individuelle Prüfung durch einen Kooperationsanwalt der SIGNAL IDUNA – die Gebühren dafür können Ihre Kunden durch einen Beitragsrabatt in den ersten drei Versicherungsjahren wieder hereinholen.

Absolute Sicherheit vor Abmahnungen gibt es jedoch nicht, schon allein weil die Inhalte einer Webpräsenz in der Regel dynamisch sind. Daher übernimmt die SIGNAL IDUNA im Fall der Fälle die Kosten einer Abmahnung. Kommen die SI-Experten zu dem Schluss, dass diese nicht gerechtfertigt ist, sorgt die Versicherung für die rechtliche Abwehr. So oder so: Ihre Kunden mindern damit ihr Kostenrisiko erheblich.

Der SI-Abmahnschutz erstreckt sich nicht bloß auf den versicherten Onlineshop selbst, sondern auch auf Blog- und Social-Media-Beiträge, die sich auf Produkte bzw. Dienstleistungen des Unternehmens beziehen. Darüber hinaus kann auch der Vertrieb über Handelsplattformen wie Ebay, Amazon oder Rakuten optional in die Deckung einbezogen werden. Abschließbar ist der SI-Abmahnschutz schnell und einfach online. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner, den Sie über das Maklerportal finden und kontaktieren können.

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