Die Mobilitätswende kommt in die Gänge, das Ende des Verbrennungsmotors im Individualverkehr ist besiegelt. Ein beträchtlicher Engpass bei der Umstellung auf E-Mobilität liegt in der Ladeinfrastruktur. Um den Besitz von „Stromern“ zu vereinfachen, hat die Bundesregierung mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) einen Rechtsanspruch für Mieter wie Eigentümer auf die Einrichtung einer privaten Ladestelle festgeschrieben. Ab dem 1. Dezember können Mieter von ihren Vermietern und Eigentümer von ihren Eigentümergemeinschaften verlangen, dass am jeweiligen privaten Stellplatz eine sogenannte Wallbox installiert wird.
Für die Kosten müssen die Antragsteller und Nutzer der Ladestationen zahlen, also entweder die Mieter oder die einzelnen Eigentümer. Über die KfW leistet der Staat aber einen 900-Euro-Zuschuss.