Gerade in diesem Jahr haben sich viele Händler erstmals ins Internet vorgewagt und eine Präsenz eingerichtet, um ihre Waren auch unter Pandemiebedingungen anbieten und vertreiben zu können. Damit hat nur ein Trend Schub erhalten, der sich ohnehin seit Jahren Bahn bricht – und der im Weihnachtsgeschäft unter Lockdown-Bedingungen noch einmal für verstärkte Abwanderung in den Onlinehandel gesorgt hat.
Eine Webpräsenz mit Onlineshop zu unterhalten ist jedoch mit rechtlichen Risiken verbunden. Die Gesetzeslage ist kompliziert und stetig im Fluss. Spezialisierte Anwälte wie auch Wettbewerber nehmen Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Urheberrecht gern zum Anlass, Abmahnungen zu schicken. Und die können richtig schmerzen, denn meist sind sie mit vier-, manchmal sogar mit fünfstelligen Abmahngebühren verbunden. Kosten, die vor allem kleinere Onlinehändler nicht mal eben aus der Portokasse zahlen. Was viele Gewerbemakler nicht wissen: Gegen dieses Risiko gibt es wirksamen, kostengünstigen Schutz.