Onlinehändler: Keine Angst vor teuren Abmahnungen

Hartnäckig hält sich das Gerücht, das Abmahnrisiko wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- oder Urheberrecht auf Händler-Websites sei nicht versicherbar. Stimmt nicht, wie der SI-Abmahnschutz beweist.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

Gerade in diesem Jahr haben sich viele Händler erstmals ins Internet vorgewagt und eine Präsenz eingerichtet, um ihre Waren auch unter Pandemiebedingungen anbieten und vertreiben zu können. Damit hat nur ein Trend Schub erhalten, der sich ohnehin seit Jahren Bahn bricht – und der im Weihnachtsgeschäft unter Lockdown-Bedingungen noch einmal für verstärkte Abwanderung in den Onlinehandel gesorgt hat.

Eine Webpräsenz mit Onlineshop zu unterhalten ist jedoch mit rechtlichen Risiken verbunden. Die Gesetzeslage ist kompliziert und stetig im Fluss. Spezialisierte Anwälte wie auch Wettbewerber nehmen Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Urheberrecht gern zum Anlass, Abmahnungen zu schicken. Und die können richtig schmerzen, denn meist sind sie mit vier-, manchmal sogar mit fünfstelligen Abmahngebühren verbunden. Kosten, die vor allem kleinere Onlinehändler nicht mal eben aus der Portokasse zahlen. Was viele Gewerbemakler nicht wissen: Gegen dieses Risiko gibt es wirksamen, kostengünstigen Schutz.

Auf der sicheren Seite mit dem SI-Abmahnschutz

Der SI-Abmahnschutz nimmt Onlinehändlern die Sorge vor bösen Überraschungen im Zusammenhang mit ihrer Website oder ihrem Webshop. Auch Veröffentlichungen auf anderen Onlinekanälen, etwa Social Media oder Blogs, sind abgedeckt, wenn sie einen Bezug zu den vertriebenen Produkten und Dienstleistungen haben. Zudem lässt sich der SI-Abmahnschutz optional auf Plattformen wie Ebay, Amazon und Rakuten ausweiten.

Wenn der Versicherungsnehmer eine Abmahnung erhält, wird sie von Rechtsexperten im Auftrag und auf Kosten der SIGNAL IDUNA geprüft. Ist sie berechtigt, werden die Abmahngebühren (auch außergerichtliche) bis 100.000 Euro erstattet. Andernfalls übernimmt die SIGNAL IDUNA die Rechtsverteidigung. Sofern die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird, erhält der Kunde kostenlose Expertenberatung. So wird ausgeschlossen, dass er sich auf unberechtigte oder unverhältnismäßige Vereinbarungen einlässt. Schadensersatzforderungen in diesem Zusammenhang werden ebenfalls beglichen.

Der SI-Abmahnschutz setzt jedoch auch präventiv an, indem er zum einen die maschinelle Überprüfung der Webpräsenz und zum anderen ein einmaliges Serviceangebot beinhaltet: Ein Kooperationsanwalt der SIGNAL IDUNA checkt die Homepage individuell für einen Betrag, der sich anschließend durch einen Beitragsrabatt binnen maximal drei Jahren amortisiert. So können die Onlinehändler unter Ihren Gewerbekunden – ob schon seit Jahren dabei oder erst frisch am Start – sich ganz beruhigt auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.