- Neuwert: Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand (Standardentschädigung)
- Zeitwert: Entspricht dem Neuwert abzüglich einer alters- und gebrauchsbedingten Wertminderung (Kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Zeitwert einer Sache weniger als 40 Prozent des Neuwerts beträgt)