Wechselzeit nutzen: KF-Tarif mit erweiteter Beitragsgarantie und für mehr Nachhaltigkeit

Beitragsgarantie und Ausweitung des Tarifs hinsichtlich Nachhaltigkeit sowie Entnahme der Regionalklassen bei drei weiteren  Wagniskennziffern – was der neue KF-Tarif von SIGNAL IDUNA kann und was für Sie und Ihre Kunden drin ist. Ein kurzer Überblick.

Veröffentlicht am 26. September 2022

Neuer Tarif mit angepassten Leistungen

Da ist es schon, das Schreiben des Kfz-Versicherers. Viele Ihrer Kunden wissen damit die Beitragshöhe ihrer Versicherung für 2023 - und wollen wechseln. Verständlich und auch sinnvoll, wenn die Anzahl der Fahrer sich ändert oder Ihr Kunde ein neues Kraftfahrzeug erwirbt. Die passende und ideale Absicherung unter den Hundert Versicherern ist für den Kunden meist ein Dschungel, scheint vieles ähnlich. Setzen Sie für Ihre Kunden auf bewährte Anbieter.

Der neue Kraftfahrt-Tarif von SIGNAL IDUNA fußt auf den Ihnen bereits bekannten, starken Leistungsmerkmalen. Doch was ist neu?

  • SIGNAL IDUNA bietet Beitragsgarantie, nun auch für weitere Fahrzeugarten.
  • Die Zusatzbedingungen für Elektromobilität konnten auf weitere Fahrzeugarten ausgeweitet werden. 
  • Für bestimmte Fahrzeuge wurde die Regionalisierung über Regionalklassen als Element der Beitragsberechnung entnommen.

Seit dem 20. September steht der neue KF-Tarif im Beratungstool PDC zur Verfügung. Mit dem Update können Sie alle Versicherungsbeginne im Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 berechnen. 

 

 

Bieten sie Kunden mit der Beitragsgarantie die gewünschte Sicherheit

Schon zu Juli 2021 konnte die Beitragsgarantie im Tarif eingeführt werden. Dadurch war es Ihnen möglich vor Neueinführung des Tarifs einen Vertrag zum 1. Januar 2022 abzuschließen. Dabei waren die Beiträge für alle Vertragsarten (Kraftfahrtfahrthaftpflicht, Voll-, und Teilkasko Auslandsschadenschutz, Schutzbrief etc.) garantiert. 

Sie haben es dankend wahrgenommen – wir erneut aufgenommen: Mit der Einführung des Tarifs im Oktober 2022 können sie erneut die frühzeitige Antragsaufnahme vornehmen – für weitere Fahrzeugarten. Es folgt keine Aktualisierung des Beitragsniveaus. 

Eine Ausweitung findet wie folgt statt: 

  • Lieferwagen bis 3,5t Gesamtmasse im Werkverkehr (WKZ 251)
  • Kraftrad Eigenverwendung (WKZ 003)
  • Leichtkraftroller Eigenverwendung (WKZ 014)
  • Leichtkraftrad Eigenverwendung (WKZ 024)
  • Trike Eigenverwendung (WKZ 030)
  • Quad Eigenverwendung (WKZ 031)

Nach dem Jahresendgeschäft ist vor dem Jahresendgeschäft: Nutzen Sie bereits ab dem 02. Januar 2023 die Möglichkeit Anträge mit Versicherungsbeginn 01. Januar 2024 aufzunehmen, um Ihren Kunden Beitragsstabilität und Sicherheit zu bieten. 

Der Vorteil für Ihren Kunden: die Beitragsgarantie erspart den erneuten Wechsel, klare Zeit- und Nerven-Ersparnis. Er weiß bereits zum Jahresbeginn welchen Beitrag er bei einem Versichererwechsel zum 01. Januar 2024 zahlen muss. 

Der Vorteil für Sie: Entzerrung Ihres Jahresendgeschäfts. Sie schaffen sich Flexibilität in Ihren Beratungen. 

Ausweitung des Nachhaltigkeits-Aspekts: E-Paket nun auch für Lieferwagen

Der Markt der E-Fahrzeuge wächst stetig an, die Lösungen der Gesellschaften sind gefragt. Leistungsseitig konnte bereits im Tarif des letzten Jahres einiges hinsichtlich der Zusatzbedingungen für Elektromobilität getan werden. Nun wurden diese mit weiteren Fahrzeugarten erweitert. 

Nun sind zusätzlich Lieferwagen (WKZ 251) in der Produkt-Linie „Übrige Fahrzeuge“ aufgenommen und bieten die erweiterten Leistungen auch dieser WKZ beitragsfrei an. 

Zuvor waren bereits E-Fahrzeuge der folgenden Produkt-Linien enthalten:

  • Premium (Pkw der WKZ 112) 
  • Kleinflotte (alle motorgetriebenen Fahrzeuge) 
  • Übrige Fahrzeuge: gilt nur für 
    • Werkstattersatzfahrzeuge (WKZ 120), 
    • Taxen (WKZ 150),
    • Mietwagen (WKZ 140)
    • Pkw zur gewerblichen Personenbeförderung (WKZ 130) 
  • Fuhrpark-Beitragssatzmodell 

Entnahme der Regionalklassen bei bestimmten Lieferwagen

Regionalklassen sind ein Element der Beitragsberechnung. Veränderungen in den Regionalklassen haben daher immer einen Einfluss auf den letztendlichen Beitrag. 

Für die nachstehenden Fahrzeuge entfällt die Regionalisierung:

  • Lieferwagen nach Schaustellerart im Werkverkehr (WKZ 259)
  • Lieferwagen bis 3,5t Gesamtmasse Güterverkehr (WKZ 261) und
  • Lieferwagen bis 3,5t Gesamtmasse Güterverkehr Treibstoffbeförderung (WKZ 263)

Der Wegfall begründet sich auf dem überregionalen Einsatz dieser Fahrzeuge und bewirkt einen identischen Beitrag unabhängig vom Zulassungsbezirk.