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Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sind beschlossen und treten zum 01.01.2025 in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie als Maklerin oder Makler zusammen.

Gesundheitliche Fragen tauchen oft unerwartet auf und kennen weder Uhrzeit noch Feiertag. Ob zu Hause oder auf Reisen – ein zuverlässiger Ansprechpartner bzw. Ratgeber ist Gold wert. Und genau hier können sich Ihre Kunden mit einer Krankenvoll- oder Zusatzversicherung auf die SIGNAL IDUNA verlassen. Empfehlen Sie ihnen das Gesundheitstelefon.