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Gesundheit

Neue Beihilferegeln in Bayern, Berlin und Hessen – Ihr Gesprächsanlass

An den Beihilfeverordnungen Bayerns, Berlins und Hessens wurden Änderungen vorgenommen, die in manchen Fällen eine Umstellung des bestehenden KV-Schutzes erfordern. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kundenbeziehungen zu pflegen und Cross-Selling-Geschäft zu generieren – SIGNAL IDUNA unterstützt Sie mit einer passgenauen Aktion.

06.05.2022 - aktualisiert am 07.07.2022

Wenn Sie Beihilfeberechtigte in den genannten Bundesländern in Sachen Krankenversicherung betreuen, gibt es für Sie aktuell einen guten Grund, auf diese Kundengruppe zuzugehen. Denn durch die geänderten Beihilfeverordnungen sind eventuell Anpassungen erforderlich – und in vielen Fällen sinkt der Monatsbeitrag. Wer überbringt nicht gern eine solche frohe Botschaft? Zumal sich die freiwerdenden Finanzressourcen für weitere Vorsorge nutzen lassen, ob im Bereich KV oder in anderen Segmenten wie Biometrie oder Altersvorsorge. Eine hervorragende Chance für Cross-Selling-Erlöse bei einer gleichzeitig vertieften Kundenbeziehung. Bei der anstehenden Umstellung unterstützen wir Sie mit einer entsprechenden Aktion bis zum 30. Juni 2022.

Eine passgenaue Lösung für Beihilfeversicherte

Durch Anhebung der Beihilfe bei den Material- und Laborkosten von 40 Prozent auf 60 Prozent in Bayern und Berlin ist der ambulante Ergänzungsschutz von den „E-Varianten (AEB, KOMFORT-B-E, EXKLUSIV-B-E)“ in die „E1-Varianten“ umzustellen. In Hessen erhalten Beamtenanwärter und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen jetzt generell 70 Prozent (ambulant) bzw. 85 Prozent (stationär) Beihilfe – unabhängig von Familienstand oder Anzahl der Kinder. Dadurch ändert sich für die entsprechenden Ausbildungstarife die prozentuale Tarifstufe auf 30 Prozent bzw. 15 Prozent.

In beiden Fällen kommt es zu einem Minderbeitrag für Ihre Kunden. Mit der beigefügten Erklärung können Ihre Kunden die Umstellung einfach und unkompliziert beantragen. Ein dem Kundenanschreiben zusätzlich hinzugefügter Beileger soll Interesse für den Abschluss eines Krankenhaustagegeldes (EKH) bzw. Kurtagegeldes (KurPLUS) wecken. So ergibt sich für die Kunden eine Möglichkeit, die Beitragsersparnis sinnvoll in die Komplettierung des Krankenversicherungsschutzes zu investieren.

Hilfreich für Ihre Bestandspflege und zur Erhöhung der Durchdringung

Mit der Kundeninformation zur Beihilfeänderung und zu den notwendigen Anpassungen können Sie diesen Anlass selbstverständlich auch für weitere Anpassungen des Versicherungsschutzes nutzen. Die Durchführung der Aktion ermöglicht Ihnen die Erhöhung Ihrer Bestandsdurchdringung und Kundenbindung.

Ihre Vorteile:

  • Einfache Anpassung des Versicherungsschutzes Ihrer Kunden
  • Erhöhte Kundenzufriedenheit durch proaktive Ansprache
  • Ausbau und Festigung der Kundenverbindung
  • Die Kosten für Produktion und Briefversand übernimmt SIGNAL IDUNA

Kurzbeschreibung der Aktion

Inhalt des Mailings sind ein Anschreiben zur Erklärung, eine vereinfachte Umstellungserklärung sowie ein Beileger, welcher Interesse am Abschluss konkreter weiterer Deckungen wecken soll. Sie können diesen Anlass selbstverständlich auch für andere Anpassungen des Versicherungsschutzes nutzen. Beachten Sie bitte: In diesen Fällen gelten die üblichen Annahmegrundsätze und Gesundheitsfragen.

Die vereinfachte Umstellungserklärung ist vom Kunden zu unterschreiben und anschließend an SIGNAL IDUNA zurückzuschicken. Wenn Ihr Kunde die unterschriebene Umstellungserklärung fotografiert und Ihnen danach zukommen lässt, können Sie dieses Foto auch per E-Mail weiterleiten. Achten Sie in dem Fall – wie üblich – auf eine gute und lesbare Qualität des Fotos. So lässt sich die Umstellung im Sinne Ihrer Kunden noch weiter beschleunigen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Aktualisierung Schleswig-Holstein: höhere Beihilfe für Angehörige 

Nach der Beihilfeänderung ist vor der Beihilfeänderung. Schleswig-Holstein hat tarif- und damit verkaufsrelevante Änderungen beschlossen. Seit dem 01.05.2022 erhalten Ehegatten und Kinder in Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen 90% Beihilfe.

Änderung der Beihilfesätze für Familienangehörige

Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Urteile zur Besoldung von Familien mit mehr als zwei Kindern gefällt (betroffen waren die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen). Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wird der erforderliche Abstand zur sozialen Grundsicherung in den unteren Besoldungsgruppen unterschritten. Die Urteile strahlen auf alle anderen Bundesländer ab.

Daraufhin greift Schleswig-Holstein die Verfassungsgerichtsrechtsprechung als erstes Land auf und hat unter anderem eine Anhebung der unteren Besoldungsstufen und des Familienzuschlags beschlossen. Gleichzeitig wurden die Beihilfebemessungssätze für Familienangehörige angehoben

Sind zwei oder mehr Kinder im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 2 berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz für die Ehegattin oder den Ehegatten, die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetargenen Lebenspartner 90%, für beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit 70%.

Sind drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz für alle berücksichtigungsfähigen Kinde rim sinnde des § 3 Absatz 1 Nummer 2 90%, für beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit 80%. 

Konsequenzen für Ihre Beratung und den Verkauf

Für die betroffenen Angehörigen in Schleswig-Holstein ist ab jetzt nur noch eine beihilfeergänzende Tarifstufe von 10 % erforderlich; für die Beihilfeergänzungstarife korrespondierend dann eine Tarifstufe von 90 %. Leider sehen fast alle Beihilfetarife (Neu- und Bestandstarife) diese prozentualen Tarifstufen derzeit nicht vor. Von daher müssen diese – ähnlich einer Tarifeinführung – neu kalkuliert und in die entsprechenden Systeme, wie Vertragsdienst, Leistungsdienst, PDC usw. eingepflegt werden. Durch feste Releasetermine in den betroffenen Systemen stehen die fehlenden Tarifstufen jedoch voraussichtlich erst Ende September/Anfang Oktober 2022 zur Verfügung. Bis dahin arbeitet SIGNAL IDUNA mit Übergangs- und Einzelfalllösungen.

Übergangslösungen für betroffene Familienangehörige

Es gibt vier Fragenstellungen, die vorübergehend manuell gelöst werden:

a)     Wie erfolgt die Beantragung bei Neukunden?
Bitte beantragen Sie hierfür zunächst die „falsche“ Tarifstufe auf dem üblichen Weg – also 20 % bzw. 30 %. Wichtig: Vermerken Sie unter „Sonstiges“: „Person xx fällt unter die Neuregelung in Schleswig-Holstein mit 90 % Beihilfe“. Sobald die neue Tarifstufe in den Systemen integriert ist, werden die betroffenen Verträge umgestellt (z. B. von KOMFORT-B+ 20 auf KOMFORT-B+ 10).

Überzahlte Beiträge werden mit künftigen Beitragsforderungen verrechnet. Ebenso wird die Provision rückwirkend bearbeitet. Werden Rechnungen eingereicht, wird durch einen intern gesetzten Bedingungssatz sofort die „richtige“ Leistungshöhe ausgezahlt, sodass auch keine Leistungen von Ihren Kunden zurückgefordert werden.

Eventuelle Rückfragen zur Neugeschäftsbeantragung nehmen Sie bitte gemäß Ansprechpartnerkonzept vor.

b)     Wie erfolgt die Tarifumstellung bei Bestandskunden?
Sofern Bestandskunden auf uns zukommen und die Tarifstufen-Umstellung wünschen, werden sie schriftlich über die aktuell nicht mögliche technische Umstellung informiert. Vorgänge werden auf Wiedervorlage genommen und der Vertrags- und Leistungsdienst über die Besonderheit informiert.

c)     Erhalten betroffene Kunden bei Einführung der neuen Tarifstufen ihre Beiträge erstattet?
Betroffene Kunden erhalten im Anschreiben auch eine Zusicherung, dass zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend erstattet werden, sobald die neue Tarifstufe policiert werden kann.

d)     Wie gehen wir mit Leistungsfällen von Bestandskunden um?
Auch im Leistungsdienst müssen neue Tarifstufen eingepflegt werden. Bis dahin ist man auf eine manuelle Erkennung und Bearbeitung eingehender Leistungsanträge in Höhe des korrekten Prozentsatzes angewiesen.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Bundesländer das Urteil umsetzen und ob es dort auch zur Anhebung der Beihilfesätze kommt. Sobald die neuen Tarifstufen eingeführt und in den entsprechenden Systemen integriert sind, werden wir Sie nochmals informieren. Wir halten Sie im Blog und via Newsletter auf dem Laufenden.

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