Nach­versicherungsgarantien in der BU

Die Absicherung flexibel auszubauen ist in der Berufsunfähigkeits-­versicherung über eine vereinbarte Nach­versicherungsgarantien möglich. Hierfür gelten bestimmte Regeln. Ein Überblick.

Veröffentlicht am 12. Oktober 2020

Das Leben ist naturgemäß vielen Veränderungen unterworfen. Entsprechend gilt auch für die Arbeitskraftabsicherung, dass sich der Bedarf im Lauf der Jahre flexibel verändert. Gehaltserhöhungen oder ein Jobwechsel, eine Heirat, Kinder oder der Kauf einer Immobilie sind einschneidende Veränderungen, die mit einem erhöhten Absicherungsbedarf einhergehen.

Daher sollten insbesondere junge Kunden bei Abschluss einer BU darauf achten, dass ihr Vertrag weitreichende Nachversicherungsgarantien umfasst. Sie profitieren so beim Abschluss von ihrem guten Gesundheitsstatus und können die BU-Absicherung  später flexibel an ihr steigendes Einkommen anpassen.

 

Keine weitere Gesundheitsprüfung

Denn Nachversicherungsgarantien erlauben es dem Versicherten bei Vorliegen bestimmter Ereignisse die BU-Rente innerhalb vordefinierter Grenzen zu erhöhen. Und zwar ohne, dass eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen muss, die ansonsten meist Ausschlüsse oder Aufschläge zur Folge hätte.

Ohne Anlass kann die Absicherung durch Wahl einer bereits bei Vertragsabschluss eingeschlossenen Beitragsdynamik von Anfang an jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht werden. Dies bietet sich z.B. auch zum Inflationsausgleich an.  Die jährliche Beitragserhöhung um den vereinbarten Prozentsatz bewirkt eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Möchte der Kunde keine Erhöhung aus der vereinbarten Dynamik, kann er der Erhöhung einfach widersprechen.

 

Die typischen Anlässe

Nachversicherungsgarantien in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Regel durch folgende Anlässe gewährt:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Abschluss einer Ausbildung
  • Abschluss des Studiums
  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
  • Gehaltssteigerung, zum Beispiel um mindestens 10 Prozent
  • Erwerb oder Neubau einer Immobilie
  • Beförderung zum leitenden Angestellten
  • Meisterprüfung bestanden

Manche Anbieter erlauben die Aufstockung der BU-Rente auch ohne einen speziellen Anlass. Diese Möglichkeiten sind allerdings meist auf die ersten Jahre der Laufzeit eines BU-Vertrages beschränkt. SIGNAL IDUNA etwa gewährt eine solche Ausbaugarantie ohne konkreten Anlass innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre, sobald der Vertrag mindestens sechs Monate besteht.  Eine Bedingung u.a.: eine Bestätigung, dass der Versicherte in den vorangegangenen zwölf Monaten vor der Erhöhung nicht länger als 14 Tage durchgehend arbeitsunfähig war.

Bei einer Beitragsaussetzung aufgrund einer Beitragspause ruht das Recht auf Ausbau des Versicherungsschutzes. Es wird in der Regel automatisch wieder aktiviert, wenn der Versicherte die Beitragspause beendet und wieder Beiträge bezahlt.

 

Grenzen bei der Aufstockung

Wer eine Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen möchte, muss diese stets rechtzeitig beim Versicherer beantragen. Dafür stehen meist, je nach Vertragsbedingungen, bis zu drei Monate nach dem Ereignis zur Verfügung. Eine Leistungserhöhung bewirkt eine Beitragserhöhung der Versicherung.

Die Erhöhung der BU-Rente ist lediglich innerhalb gewisser vom Versicherer definierter Höchstgrenzen möglich. Die Rentenhöhe darf dabei z.B. 70 Prozent des Bruttogehaltes nicht überschreiten. Bei SIGNAL IDUNA sind unter dieser Prämisse jährliche Erhöhungen über die Ausbaugarantie um bis zu 6.000 Euro möglich.

Zudem limitieren viele Versicherer die Gültigkeit von Nachversicherungsgarantien auf den 45. oder wie bei SIGNAL IDUNA üblich, den 50. Geburtstag. Außerdem kann dort die Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten fünf Jahren der Laufzeit nicht weiter angepasst werden. Nachversicherungsgarantien können neben der Erhöhung der Versicherungsleistungen ferner auch die Umwandlung von Beiträgen in einen höherwertigen BU-Tarif desselben Versicherers oder die Verlängerung der Dauer eines Vertrages umfassen.