MeisterPolicePro: Diese Regel ist Gold wert

Was neue Gewerbe­versicherungen angeht, werden Multi-Line-Produkte zunehmend an Relevanz gewinnen. Immer mehr Kunden wünschen sich in Sachen Versicherungsschutz ein Komplettpaket. Gerade im Klein- und Standardgewerbe gibt es hier viel Potenzial.

Veröffentlicht am 26. Februar 2020

„Goldene Regel“ - Erweiterte Neuwertdeckung

  1. Neuwert: Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand (Standardentschädigung)
  2. Zeitwert: Entspricht dem Neuwert abzüglich einer alters- und gebrauchsbedingten Wertminderung (Kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Zeitwert einer Sache weniger als 40 Prozent des Neuwerts beträgt)

Abweichend von der Zeitwertregel gelten die versicherten Sachen zum Neuwert versichert, solange diese:

  • zum Neuwert versichert wurden
  • in den betrieblichen Prozess zum bestimmungsgemäßen Gebrauch aktiv eingegliedert sind
  • laut Herstellerempfehlung regelmäßig gepflegt und gewartet wurden