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Vorsorge & Vermögen

Grundfähigkeitsschutz: Die Handy-Nutzung kann versichert werden

Versicherungsanbieter werben zunehmend mit der Absicherung neuer Grundfähigkeiten. Einige wenige umfassen dabei auch die Smartphone-Nutzung. Inwieweit ist das sinnvoll?

03.08.2020

Die Grundfähigkeitsversicherung ist auf dem Weg sich als eine preisgünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu etablieren. Attraktiv insbesondere für Personen, die z.B. eine BU aufgrund von risikoreichen Berufen nur mit hohen Aufschlägen oder gar nicht mehr erhalten. Eine Grundfähigkeitspolice sichert den Verlust verschiedener Grundfähigkeiten wie zum Beispiel Stehen, Gehen, Hören oder Sprechen mit einer Rente oder Kapitalzahlung ab. Leistungsauslöser ist bereits der Verlust einer einzigen definierten Grundfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder auch natürlichem Kräfteverfall.

Im Wettbewerb der Anbieter werden hierzu auch Premium-Varianten angeboten, die neu definierte Grundfähigkeiten absichern. Dazu gehören neben Auto- und Fahrradfahren und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs auch die Fähigkeit, ein Smartphone zu bedienen. Dies ist heutzutage selbstverständlich und für viele berufliche Tätigkeiten eine Voraussetzung. Nur wenige Versicherer bieten hierfür einen speziellen Grundfähigkeitsschutz an.

Was ist konkret versichert?

Der Anspruch auf Leistung steht und fällt mit der jeweiligen Definition in den Vertragsbedingungen. Zwei Beispiele: Bei der Stuttgarter Versicherung ist konkret die Fähigkeit versichert, ein Mobiltelefon zu halten, eine Nachricht zu schreiben oder mit einem Sprachassistenten wie Alexa zu sprechen. Bei der SIGNAL IDUNA liegt ein Verlust dieser Grundfähigkeit vor, wenn die versicherte Person motorisch nicht mehr in der Lage ist, ein Smartphone zu halten oder mithilfe der Bildschirmtastatur – Displaygröße: 3,5 Zoll oder mehr – eine Nachricht von 50 Zeichen zu schreiben. Kognitive Ursachen sind dabei allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für Versicherte kann dies durchaus eine sinnvolle zusätzliche Absicherung darstellen. Denn durch die üblichen Grundfähigkeiten wie Heben, Hören und Sprechen ist die explizite Smartphone-Nutzung nicht zwingend abgedeckt. Oftmals genügt es zwar, die Grundfähigkeit „Gebrauch der Hände“ abzusichern. Wer aber ganz sichergehen möchte, dass der Gebrauch des Smartphones tatsächlich abgedeckt ist, wählt ein Produkt, bei dem dies explizit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen definiert ist.

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