Zusätzliches Optionsrecht in der KV-Voll­versicherung zum 01.12.2020 – jetzt die zweite Chance nutzen!

KV-Vollkunden der Produktlinie „privat“, die in der besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Zeit von ihrem tariflichen Optionsrecht keinen Gebrauch gemacht haben, können dies nun einmalig zum 01.12.2020 nachholen.

Veröffentlicht am 24. September 2020

Allgemeines zum Optionsrecht

Erhöhungen des Krankenversicherungsschutzes sind generell nur mit Gesundheitsprüfung möglich. In der Produktlinie „privat“ können Erhöhungen im Rahmen des Optionsrechts nach 36 bzw. 72 Monaten (seit dem erstmaligen Beginn des Tarifs) ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.

 

Hintergrund der Aktion

Durch die Corona-Pandemie haben viele Kunden ihr Optionsrecht nicht genutzt. Den KV-Vollversicherten der Produktlinie „privat“ bieten wir jetzt erneut die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzuwerten. Dieses zusätzliche Optionsrecht gewährt SIGNAL IDUNA Krankenversicherung den Kunden auf freiwilliger Basis. Hiermit beweisen wir einmal mehr, dass wir unseren Kunden auch in schwierigen Zeiten als verlässlicher Partner zur Seite stehen und in außergewöhnlichen Zeiten außergewöhnliche Lösungen bieten.

Die Aktion „Zusätzliches Optionsrecht in der KV-Vollversicherung“ startete bereits am 29.09.2020 und endet am 30.11.2020. Die Devise lautet also einmal mehr: Schnell sein und alle betroffenen Kunden aktiv ansprechen. 

Für ausführliche Informationen – auch zu Ihren betroffenen Kunden – wenden Sie sich an Ihren SIGNAL IDUNA Ansprechpartner vor Ort.

 

Vertriebsunterstützende Unterlagen

Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen dort eine Vielzahl von Unterlagen zur Verfügung: 

    1. Option START in START-PLUS 
    2. Option START in KOMFORT
    3. Option START in KOMFORT-PLUS 
    4. Option START-PLUS in KOMFORT
    5. Option START-PLUS in KOMFORT-PLUS  
    6. Option KOMFORT in KOMFORT-PLUS 
    7. Option KOMFORT in EXKLUSIV
    8. Option KOMFORT in EXKLUSIV-PLUS 
    9. Option KOMFORT-PLUS in EXKLUSIV
    10. Option KOMFORT-PLUS in EXKLUSIV-PLUS
    11. Option EXKLUSIV in EXKLUSIV-PLUS
    12. Option EXKLUSIV-PLUS in Prime 
       

    Zusatzinformationen 

    Prüfen Sie im Rahmen der Ausübung des Optionsrechts, welcher Zieltarif für Ihren Kunden möglich ist. Nutzen Sie hierzu das Excel-Tool „Optionsassistent“, welches gleichzeitig die Leistungsunterschiede darstellt.

    Grundsätzlich bietet es sich an, mindestens eine „Stufe nach oben“ umzustellen (z.B. vom KOMFORT-PLUS 1 in EXKLUSIV 1 oder sogar in den EXKLUSIV-PLUS 1). Im Rahmen des Optionsrechts kann aber auch ein tariflich vereinbarter Selbstbehalt reduziert werden. So ist z.B. eine Umstellung aus dem EXKLUSIV 2 in EXKLUSIV 1 möglich.

    Wichtiger Hinweis:

    Prüfen Sie auch, ob der von Ihnen oder vom Kunden präferierte Zieltarif ggf. eine Beitragsanpassung zum 01.01.2021 erhält. In diesen Fällen ist es unter Umständen vorteilhaft, einen anderen (ggf. noch höherwertigen) Tarif als Zieltarif zu wählen.
    Die Übersichten zu den beitragsstabilen Tarifen Uni- und Bisex finden Sie ebenfalls in der Anlage zu dieser Information.