Wichtig: Gesundheitsbonus (GB) und pauschale Abgeltung (PAB) wurden ausgezahlt!

Es gibt schon wieder gute Nachrichten und Geld für Ihre Kunden – der Gesundheitsbonus und die pauschale Abgeltung wurden bereits an Ihre Kunden überwiesen.

Veröffentlicht am 28. Juli 2021

Nachdem Anfang Juli die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gezahlt wurde, konnten sich Ihre Kunden über die nächste Geldzahlung freuen: Am 23.7. wurden der Gesundheitsbonus sowie die pauschale Abgeltung ausgezahlt.

Im Gegensatz zur erfolgsabhängigen BRE sind der Gesundheitsbonus, bzw. die pauschale Abgeltung, nicht vom Unternehmenserfolg abhängig. Es handelt sich also um eine garantierte tarifliche Leistung. Diese wird fällig, wenn der Kunde im Anspruchsjahr keine Leistungen aus einem relevanten Tarif bezogen hat.

 

Gesundheitsbonus (Marke SIGNAL IDUNA)

Die Höhe des Gesundheitsbonus entnehmen Sie der folgenden Tabelle. Der Höchstbetrag wird ab drei leistungsfreien Kalenderjahren in Folge ausgezahlt.

 

Tarif1 Kalenderjahr2 Kalenderjahre3 und mehr Kalenderjahre
START-PLUS400 €500 €600 €
EXKLUSIV-PLUS600 €750 €900 €

 

Die Höhe des Gesundheitsbonus ist abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Kalenderjahre in Folge. Soweit der Versicherungsschutz 2020 kein volles Kalenderjahr bestand, wird der Gesundheitsbonus anteilig ausgezahlt. Für Personen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. die den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben, halbiert sich der Auszahlungsbetrag.

Das Besondere: Bereits bei Versicherungsbeginn können leistungsfreie Vorversicherungszeiten die Höhe des Gesundheitsbonus (positiv) beeinflussen! Die Anrechnung dieser Jahre erfolgt, wenn im Neugeschäft alle Gesundheitsfragen im Antrag verneint werden oder zusammen mit dem Neugeschäftsantrag eine Bescheinigung des Vorversicherers (über den erforderlichen Zeitraum) eingereicht wird, aus der hervorgeht, dass keine Leistungen (außer ggf. Vorsorge, Zahnvorsorge und Schutzimpfungen) abgerechnet wurden.

Bei Bestandskunden erfolgt die Prüfung anhand der Leistungshistorie. Wurde eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt (auch nach Best-Abrechnung), besteht der entsprechende Anspruch auf den Gesundheitsbonus.

Hinweis: Bestandskunden, die aus einer Zusatzversicherung in eine Kranken-Vollversicherung umstellen, gelten ebenfalls als Neukunden.

Es gibt noch mehr: Kunden im Tarif EXKLUSIV-PLUS können zusätzlich den Verhaltensbonus beantragen.

 

Pauschale Abgeltung (Marke Deutscher Ring Krankenversicherung)

In den Tarifen Comfort(A), Comfort+(A) und M 80(A)/ M 81(A) erhalten Erwachsene 390 Euro und Kinder-/ Jugendliche 130 Euro, wenn sie im vollen abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen bezogen haben. Die pauschale Abgeltung wurde ebenfalls am 23.07. an die berechtigten Kunden ausgezahlt.