Die Gesundheitsreform bietet Chancen für die KV-Voll der SIGNAL IDUNA
Neben den beabsichtigten Leistungskürzungen sollen im nächsten Jahr sowohl die Beitragsbemessungs- (BBG) als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) um einmalig 3.600 € angehoben werden.
Obwohl die zusätzliche Erhöhung der JAEG den Wechsel in die PKV künftig erschwert, sorgt die deutliche Anhebung des GKV-Höchstbeitrages schon jetzt dafür, dass sich immer mehr Menschen mit einem Wechsel in die PKV beschäftigen.
Wenn dazu noch gesetzliche Leistungen eingekürzt werden und es zu höheren Eigenbeteiligungen kommt, dann ist die PKV-Tür ganz weit offen.
Besitzstandsschutz: Jetzt die niedrige JAEG sichern!
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ändert sich jedes Jahr im Verhältnis der Bruttolohnentwicklung in Deutschland. Zusätzlich dazu packt der Gesetzgeber nächstes Jahr einmalig 3.600 € drauf. Für alle, die bereits in diesem Jahr als höherverdienende Arbeitnehmer PKV-versichert sind, wird es einen Besitzstandsschutz geben. Den gab es bereits 2002, als die JAEG erstmals außerordentlich erhöht wurde.
Damit ergeben sich ab dem 01.01.2027 drei unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen.
Laut Statistischen Bundesamt betrug die Nominallohnentwicklung letztes Jahr 4,2%. Mit diesem Wert haben wir die bisherigen Rechengrößen für 2027 hochgerechnet – zuzüglich einmalig 3.600 €.
Die geschätzte Hochrechnung hilft, die unterschiedlichen Sozialversicherungsgrößen besser zu verstehen.
Endgültig werden die Werte – wie jedes Jahr – erst im Herbst bekanntgegeben!
Für wen gilt welche JAEG?
Fall (a)
Arbeitnehmende, die am 31.12.2002
versicherungsfrei und PKV-versichertwaren: 72.450€*
Fall (b)
Arbeitnehmende, die am 31.12.2026
versicherungsfrei und PKV-versichert waren: 80.550€*
Fall (c)
alle anderen: 84.150€
* Wichtig: Es handelt sich um geschätzte Werte – die endgültigen Werte werden im Herbst veröffentlicht!
Was bedeutet der Besitzstandsschutz?
Alle Arbeitnehmenden, die 2026 PKV-versichert sind, sichern sich die niedrige Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe oben Fall b), und zwar dauerhaft. Egal, ob sie sich in diesem Jahr erstmals privat KV-Voll-versichern oder das schon seit Jahren sind.
Es gibt aktuell über 3 Mio. freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der GKV (Quelle: BMG – Mitgliederstatis-tik KM1 aus Mai 2026), die für eine PKV von SIGNAL IDUNA infrage kommen. Der späteste Versicherungs-beginn für diese Personen wäre der 01.12.2026. Dafür muss die Kündigung spätestens am 30. September 2026 bei der zuständigen Krankenkasse vorliegen!
Alle, die erst im nächsten Jahr in die PKV wechseln können, müssen dann mit ihrem regelmäßigen Verdienst über der neuen, höheren JAEG (Fall c) liegen.
Zwei Pro-PKV-Argumente: Rekordniveau beim GKV-Höchstbeitrag und höherer PKV-Arbeitgeberzuschuss:
PKV-Versicherte freuen sich über höhere BBG
Die Beitragsbemessungsgrenze wird im nächsten Jahr ebenfalls um 3.600 € angehoben. Das bedeutet einen enormen Anstieg des Höchstbeitrages in der GKV.Erste Prognosen gehen von monatlich über 1.400 € inkl. SPV Beitrag aus.
Für GKV-Versicherte eine schlechte Nachricht, für PKV-Versicherte eine gute. Durch den höheren GKV-Beitrag steigt nämlich dann auch entsprechend der Arbeitgeberzuschuss für PKV-versicherte Arbeitnehmer.
Nein. Durch die Reform wird es keine Sonderbefreiungsrechte geben.
Es gilt die übliche Befreiungsregel (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), wenn PKV-versicherte Arbeitnehmer durch den Anstieg der Jahresarbeitsentgelt-grenze versicherungspflichtig werden. Für die Befreiung noch ein kurzer Hinweis:
Bei der Prüfung, ob jemand mit seinem Verdienst durch die gestiegene Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig wird, gilt immer die JAEG, die oben genannt wurden (Fälle a bis c).
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