Pflegereform 2021: Das ist geplant (...und eine Pflegezusatz­versicherung bleibt weiterhin unverzichtbar!)

In Deutschland gab es im Jahr 2018 rund 4 Mio. Pflegebedürftige. Davon waren ungefähr 840.000 Menschen stationär untergebracht. Pflege bleibt ein wichtiges und aktuelles Thema, welches durch die gegenwärtigen Reformvorschläge von Herrn Spahn weiter forciert wird.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

Was ist 2021 in der Pflege geplant?


Unter anderem möchte Jens Spahn den Eigenanteil in der Pflege begrenzen und hat folgendes Reformkonzept vorgestellt: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen. Das wären maximal 25.200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann eine Teilkaskoversicherung. Aber der Eigenanteil wird berechenbar.“

Der Bundesgesundheitsminister will den Eigenanteil in der stationären Pflege ab voraussichtlich dem 01.04.2021 oder dem 01.07.2021 in den ersten drei Jahren deckeln. Nach 36 Monaten würde der Eigenanteil sogar ganz entfallen. Damit soll den Pflegebedürftigen eine stationäre Betreuung ohne „finanzielle Schwierigkeiten“ ermöglicht werden. Die Kosten hierfür sollen aus Steuermitteln getragen werden.

Aber Achtung: Es geht hier nicht um die kompletten beim Pflegebedürftigen verbleibenden Restkosten, sondern ausschließlich um reine Pflegekosten! Und diese Pflegekosten machen im Durchschnitt nur ca. 40 % der finanziellen Belastung bei stationärer Pflege aus.

 

Zum Hintergrund: So setzen sich Pflegekosten zusammen


Die Kosten für stationäre Pflege gliedern sich im Wesentlichen in drei Blöcke:

  • Kosten für die Pflege
  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten (dies sind Ausgaben des Heimbetreibers für z.B. die Instandhaltung von Gebäuden oder technischen Anlagen und werden auf die Heimbewohner umgelegt. In Analogie zur Wohnungsmiete werden diese Kosten umgangssprachlich häufig auch als „Nebenkosten“ bezeichnet.)


Die Pflegepflichtversicherung erstattet Kosten, die für die Pflege anfallen. Dies sind zum Beispiel Aufwendungen für Betreuung und für medizinische Behandlungspflege. Doch selbst nach Abzug der Leistungen der Pflegepflichtversicherung verbleibt beim Pflegebedürftigen ein Eigenanteil, der sich derzeit im Bundesdurchschnitt auf 786 € beläuft. Und nur dieser Betrag soll auf 700 € limitiert werden.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen i. d. R. vom Pflegebedürftigen komplett selbst gezahlt werden. An den Investitionskosten beteiligt sich die Pflegepflichtversicherung generell nicht.

Diese – vom Pflegebedürftigen zusätzlich zu zahlenden Kosten – liegen im Bundesdurchschnitt bei 1.229 € und kommen zu den zuvor genannten 786 € dazu. In Summe ergibt sich also derzeit eine Zuzahlung von im Durchschnitt 2.015 € pro Monat!

 

Wurde wirklich an alle gedacht?


Durch den Reformplan von Jens Spahn würden Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt unmittelbar 86 € im Monat sparen (Differenz von derzeit durchschnittlich 786 € zu der geplanten Limitierung auf 700 €). Klingt erst einmal gut. Jedoch fällt der pflegebedingte Eigenanteil je Einrichtung unterschiedlich hoch aus. Somit profitieren nicht alle gleichermaßen hiervon.

In der folgenden Darstellung ist zu sehen, wie Pflegebedürftige in welchen Bundesländern von dieser Änderung profitieren würden und welche hiervon vermutlich unberührt blieben. Natürlich kann das je Einrichtung nochmal anders aussehen:

 

 

Auch wenn jede Pflegeeinrichtung die stationären Pflegekosten individuell berechnet, würden vermutlich Pflegebedürftige in sieben von sechzehn Bundesländern überwiegend keinen direkten Nutzen aus der geplanten Reform ziehen. Denn dort liegt der durchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil aktuell unter dem Wert von 700 €. Erst nach 36 Monaten würden die Pflegebedürftigen profitieren, da dann die Eigenleistung für den pflegebedingten Aufwand komplett entfallen würde. In den neun anderen Bundesländern würden die Pflegebedürftigen vermutlich unmittelbar von der Reform profitieren – mit sofortigen Einsparungen von wenigen Euro bis hin zu 362 € und weiteren Einsparungen nach 36 Monaten.

 

Zusätzliche Absicherung bleibt auch weiterhin wichtig


Das von Jens Spahn vorgelegte Konzept ist sicherlich gut gemeint. Doch nicht alle ziehen hieraus einen unmittelbaren Nutzen. Eine Pflegezusatzversicherung bleibt auch weiterhin unverzichtbar. Eine unmittelbare Einsparung von im Bundesdurchschnitt 86 € entspricht nur rund 4 % der Gesamtkosten.
Daher sollte es im Interesse Ihrer Kunden liegen, sich selbst und die Angehörigen für den Fall einer Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Es bleibt dabei: Hierfür muss frühzeitig Vorsorge betrieben werden – am besten mit einer Pflegezusatzversicherung.

Übrigens:
Aufgrund der geplanten Pflegereform können aktuell Pflegepflichtversicherungen (PVN und PVB) nur bis einschließlich zum 31.03.2021 policiert werden. Sollte sich herauskristallisieren, dass die Reform erst zum 01.07.2021 stattfindet, wird der Termin natürlich entsprechend angepasst.